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Der BAK zur Jerusalem Entscheidung

Erklärung
des Sprecherrates des Bundesarbeitskreises (BAK) Gerechter Frieden im
Nahen Osten in der Partei Die Linke zur
Jerusalem-Entscheidung der US-Regierung vom 6. 12. 2017


Mit großem Entsetzen hat unser BAK die Entscheidung von Donald Trump zur Verlegung des US-Botschaftssitzes von Tel Aviv nach Jerusalem zur Kenntnis genommen. Diese einseitige Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt Israels durch die USA stellt eine flagrante Verletzung des Völkerrechts dar, namentlich der UN-Sicherheitsratsresolution 478 (1980). Offensichtlich soll damit der schon lange zuvor von Israel begangene Völkerrechtsbruch nachträglich legitimiert werden. Gemäß betreffender Resolution ist Israel aufgefordert, sein im Juli 1980 in der Knesset verabschiedetes Gesetz, auf dessen Grundlage Jerusalem willkürlich zur ewigen und unteilbaren Hauptstadt erklärt worden ist, sowie alle seine legislativen und administrativen Maßnahmen und Aktionen, die Charakter und Status der Stadt Jerusalem ändern sollen, zu widerrufen. Bereits der UN-Teilungsplan aus dem Jahre 1947 hatte für Jerusalem den Status eines „corpus separatum“, eines gesonderten Gebietes, vorgesehen. Folgerichtig hat bislang keiner der rund 160 Staaten, die diplomatische Beziehungen zu Israel unterhalten, Jerusalem als dessen Hauptstadt anerkannt. Nun vermeint Trump, mit seiner Provokation des radikalen Bruchs einen „lange überfälligen Schritt zum Voranbringen des Friedenprozesses und zur Herbeiführung eines dauerhaften Agreements“ im ungelösten Israel-Palästina-Konflikts eingeleitet zu haben. Jedoch in völliger Mißachtung der bestehenden Konfliktlagen und daraus resultierender neuer Eskalationsstufen. Statt eine den legitimen Interessen beider Konfliktseiten Rechnung tragende Lösung zu befördern, trägt die US-Regierung mit ihrer Jerusalem-Entscheidung vielmehr dazu bei, die Gräben zwischen ihnen erheblich zu vertiefen und das ohnehin hohe Konfliktpotential zusätzlich anzuheizen.

Mit der US-Entscheidung wird den Palästinensern nun erneut vor Augen geführt, dass die USA als alleiniger Vermittler im Israel-Palästina-Konflikt wegen ihrer einseitigen Positionsnahme zugunsten des Staates Israel vollends untauglich sind. Es handelt sich um eine Demütigung der Palästinenser. Die Entscheidung kann als ein Gewaltakt bezeichnet werden, durch den gewalttätige Kräfte gestärkt werden. Eine Beendigung der Okkupation und eine Garantie des Selbstbestimmungsrechts der Palästinenser sind unter US-Vermittlung nicht zu erwarten.. Premier Benjamin Netanjahu wie andere Mitglieder seines Kabinetts sehen mit ihr Israels „historische und nationale Identität anerkannt“, verbunden mit dem Aufruf an alle anderen Staaten in der Welt, dem Beispiel von Trump zu folgen. Sie vermeinen wohl, damit nun alle bisherigen Völkerrechtsbrüche, angefangen von der widerrechtlichen Aneignung von Territorium durch Krieg (UN-Sicherheitsratsresolution 242 aus dem Jahre 1967) bis hin zur Missachtung des Siedlungsverbots (UN-Sicherheitsratsresolution 2334 von 2016) rechtfertigen zu können. Auch lässt sie sich ihrerseits als „grünes Licht“ für alle damit einhergehenden anti-palästinensischen Aktivitäten interpretieren.

Wie beispielsweise die systematische Fortsetzung der Siedlungspolitik, einschließlich der Enteignung palästinensischen Privatlandes und die Zerstörung von Wohnstätten die völkerrechtswidrige Vertreibung von Palästinensern aus Ostjerusalem . Wenn seitens Deutschlands wie der EU diese Entscheidung von Trump missbilligt wird, so ist dies zwar grundsätzlich zu begrüßen. Tatsache bleibt jedoch, dass sie über die Jahrzehnte das Bekenntnis zur Zwei-Staaten.Lösung wie eine Monstranz vor sich her getragen haben, ohne
sich je dafür wirklich spürbar zu engagieren. Mehr oder weniger stillschweigend haben sie es hingenommen, dass israelische Regierungen zielstrebig die Topografie Jerusalems verändern und weitere
völkerrechtswidrige „facts on the ground“ schaffen. Ohne diese jahrzehntelange Stillhaltetaktik des Westens wäre der Staat Israel niemals in der Lage gewesen, sein kolonialistisches Siedlungsprogramm umzusetzen und so einen tragfähigen Friedensschluss mit den Palästinensern territorial wie politisch zu unterminieren. Hätte er es sich niemals leisten können, einschlägige völkerrechtliche Festlegungen fortwährend zu verletzen. Nicht umsonst hat der Präsident derPalästinensischen Autonomiegebiete Mahmud Abbas auf der
UN-Vollversammlung im September 2017 vor dem Kollaps der Zwei-Staaten-Lösung gewarnt und an deren Stelle eine Ein-Staat-Lösung ins Spiel gebracht. Deutschland und andere EU-Staaten haben diese völkerrechtswidrige Politik durch großzügige politische und militärische Unterstützung sogar unterstützt.

Wir protestieren als internationalistischer Arbeitskreis der Partei DIE LINKE. gegen diese Entscheidung der US-Regierung und unterstützen alle Israelis und alle Palästinenser, die dagegen opponieren.

Wir fordern die deutsche Bundesregierung auf:

1.    Von Israel zu fordern, endlich dem Völkerrecht entsprechend zu handeln und die Besatzung zu beenden – von Westbank. Gaza, Ostjerusalem und den Golanhöhen

2.    Die Entscheidung der US-Regierung zu verurteilen und sie aufzufordern, diese zurückzunehmen

3.    Eine eigenständige Israel-Palästina-Politik zu betreiben

4.    Den Staat Palästina sofort diplomatisch anzuerkennen – in den Grenzen von 1967 und mit Ost-Jerusalem als Hauptstadt – und andere Staaten aufzurufen, dies ebenfalls zu tun 5.    Sich in der EU einzusetzen für die zeitweilige und bedingte Aussetzung des EU-Assoziierungsabkommens mit Israel, bis zu dem Zeitpunkt, da Israel die in Artikel 2 eindeutig benannten Voraussetzungen aller Vertragspartner zur Einhaltung der Menschenrechte und des Völkerrechts und damit zur Beendigung der Besatzung und vollständigen Aufhebung der Blockade Gazas erfüllt.

 
 
 

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