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Mit der UNO auf Kriegsfuß
Völkerrecht und die Vereinten Nationen haben Israel noch nie besonders interessiert
Arn Strohmeyer

 

Die UNO-Vollversammlung hat Palästina den Beobachterstatus zuerkannt – ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Selbstbestimmung für die Palästinenser. Denn diese enthält man ihnen seit Jahrzehnten vor, obwohl sie in der Charta der Vereinten Nationen eindeutig verbürgt ist. Und Israel hat alles getan, dass es so bleibt, denn es ist ein unumstößliches Dogma der zionistischen Politik, die Kontrolle über dieses Volk nicht aus der Hand zu geben. Sicherheit geht über alles, und da spielen die Interessen anderer Völker oder Menschen keine Rolle. Das kommt auch im Verhältnis Israels zur UNO zum Ausdruck. Man kann es auf die einfache Formel bringen: die Vorteile mitnehmen, die Nachteile ignorieren oder anderen überlassen.

 

Das begann schon am 29. November 1947, als die Generalversammlung über die Teilung Palästinas abstimmte. Dieses Votum, auf das sich Israel bis heute zur Legalisierung des Staates vor allem beruft, ist immer noch höchst umstritten. Es gab damals hinter den Kulissen ein reges Intrigenspiel, da für die Annahme des Antrages eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig war. Die zionistische Lobby verstärkte mit Hilfe der USA den Druck auf proarabische UN-Mitglieder. Massive Einschüchterungen, ökonomische Hilfszusagen an Entwicklungsländer und Druck der USA auf abhängige Staaten wie Liberia, die Philippinen und Haiti bewirkten, dass einige Staaten „umfielen“ und für den Antrag stimmten. So hielt der philippinische Delegierte noch eine flammende Rede gegen die Teilung, um Stunden später bei der Schlussabstimmung dafür zu stimmen. Mit 33 gegen 13 Stimmen bei zehn Enthaltungen wurde die Teilung Palästinas in einen jüdischen und einen palästinensischen Staat (Resolution 181) beschlossen. Mit Ausnahme der von den USA abhängigen Länder sprach sich kein Staat der Dritten Welt für die Teilung aus. Hätte die Abstimmung einige Jahre später stattgefunden, nachdem viele neue Staaten in der Dritten Welt ihre Unabhängigkeit erlangt hatten, wäre wohl ein solcher Beschluss nicht mehr möglich gewesen.

 

In seinem Inhalt war er in höchstem Maß ungerecht. Er sah vor, dass die Zionisten, obwohl sie nur 5,6 Prozent des palästinensischen Bodens besaßen und nur ein Drittel der Bevölkerung stellten (1 364 330 Araber und 608 500 Juden) 56,47 des palästinensischen Landes bekommen sollten, wobei darin die fruchtbaren Teil der Küstenebene enthalten waren. Für die Palästinenser – also zwei Drittel der Bevölkerung – blieben nur 42,8 Prozent des Landes. Etwa ein Prozent war der internationalen Zone um Jerusalem vorbehalten. Die Aufteilung enthielt weitere kuriose Ungerechtigkeiten. So machte im südlichen Bezirk der Bersheeba-Region der jüdische Bevölkerungsanteil weniger als ein Prozent der Gesamtbevölkerung aus, dennoch sollte sie zum jüdischen Staat kommen.

 

Da die Palästinenser in die europäischen oder amerikanischen Pläne und Beschlüsse, die über ihre Heimat verfügten, in keiner Weise einbezogen waren, sahen sie sich auch nicht verpflichtet, sie anzuerkennen und ihre Durchsetzung zu unterstützen. In der Politik der großen Mächte hatten die Araber Palästinas schlicht keine Rolle gespielt. Die Araber und die Palästinenser hatten also gute Gründe, den UNO-Beschluss abzulehnen, weil er die arabische Seite in jeder Beziehung benachteiligte. So ist dieser Beschluss denn auch bis heute unter Völkerrechtlern in seiner Rechtsverbindlichkeit umstritten. Sie geben folgende Argumente an:

 

1. Die Vereinten Nationen sind bei jeder ihrer Entscheidungen an ihre eigene Charta gebunden. In Artikel 1 heißt es aber ausdrücklich, dass das „Prinzip gleicher Rechte und das Selbstbestimmungsrecht der Völker“ respektiert werden“ müsse. Außerdem heißt es dort, dass „Rücksicht auf die politischen Aspirationen der Völker zu nehmen“ sei. Der Teilungsbeschluss verstößt so gesehen eindeutig gegen beide Rechtsprinzipien der UNO. Oder anders gesagt: Die UNO hat gar nicht das Recht, einen Staat zu schaffen, solch eine Entscheidung kann nur durch den freien Willen des betroffenen Volkes getroffen werden. Die Palästinenser sind aber zu keinem Zeitpunkt gefragt worden, ihnen wurde die Teilung ihres Landes regelrecht aufgezwungen.

 

2. Kapitel XII der UNO-Charta ermächtigt die UNO-Generalversammlung zwar, über Treuhandgebiete zu entscheiden. Palästina befand sich jedoch zum Zeitpunkt der Abstimmung über den Teilungsplan im November 1947 nicht unter treuhänderischer Verwaltung der UNO. Sie war deshalb auch nicht befugt, rechtsverbindliche Entscheide über das Gebiet zu treffen.

 

3. In der Bestimmung des Völkerbundes, die Großbritannien das Mandat für Palästina erteilte, hieß es, dass der Völkerbund Palästina die Unabhängigkeit geben will und dass Großbritannien das palästinensische Volk auf seine Unabhängigkeit vorbereiten soll. Die Zielsetzung des Mandats war also, Palästina in einen unabhängigen Staat zu verwandeln. Wörtlich heißt es dort: „Das Ziel des Mandats ist, dem palästinensischen Volk administrativen Rat und Hilfe zu erweisen, bis es fähig sein würde, allein zu regieren.“ Von Bedingungen, die den Palästinensern dabei auferlegt würden, war nicht die Rede. Der Auftrag des Mandats ist nicht umgesetzt worden.

 

4. Gegen die hier dargelegten Argumente kann auch nicht die Balfour-Deklaration angeführt werden. Denn auch sie ist ein Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht, da sie keine Befragung der Palästinenser enthält. Der Begriff der jüdischen Heimstätte, von der dort die Rede ist, kann nicht mit dem Versprechen der Schaffung eines „jüdischen Staates“ gleichgesetzt werden, der letztgenannte Begriff kommt in der Balfour-Erklärung und in der Formulierung des Mandats nicht vor. Den Arabern war zudem in mehreren Erklärungen der Engländer und Franzosen die Unabhängigkeit versprochen worden. Alle diese Versprechen wurden nicht eingehalten.

 

5. Der UNO-Beschluss wurde für undurchführbar gehalten, weil er die Palästinenser bei der Landvergabe massiv benachteiligte. Da die Palästinenser vornehmlich die unfruchtbaren Gebiete bekamen, die Zionisten aber die besten und ertragreichsten Böden in den Küstenebenen, wäre ein solcher Palästinenserstaat nicht lebensfähig gewesen, da sie als landwirtschaftlich orientiertes Volk ihre Hauptexistenzgrundlagen verloren hätten.

 

Im Westen wurde es als ganz selbstverständlich angenommen, dass die Araber in Palästina ihre eigenen Interessen zurückstecken und ihr Land hergeben würden, um die von den Europäern begangenen Verbrechen an den Juden wiedergutzumachen. Sollten die Araber aber dazu wirklich verpflichtet sein? Hätten nicht die Deutschen als Tätervolk Land hergeben müssen?  Der amerikanisch-jüdische Historiker und Politologe Noam Chomsky hat für diesen Sachverhalt einen treffenden Vergleich gefunden: „Wenn jemand in das Haus eines anderen eindringt, es in Besitz nimmt und dem Hausbesitzer als ‚fairen Ausgleich‘ ein Zimmer anbietet, wird der Besitzer von solcher Großzügigkeit auch dann nicht hingerissen sein, wenn der Eindringling heimatlos, verarmt und verfolgt ist.“

 

Israel hat nach dem UNO-Teilungsbeschluss alles getan, um seine Realisierung zu verhindern, d. h. es nicht zur Schaffung eines Palästinenser-Staates kommen zu lassen. Schon im Dezember 1947 hat es mit der ethnischen Säuberung Palästinas und der Eroberung der für den palästinensischen Staat bestimmten Gebiete begonnen. Außerdem hatte es mit König Abdallah von Jordanien ein Geheimabkommen geschlossen, in dem festgelegt war, dass das Westjordanland ihm zugesprochen werden sollte. Im einzelnen ist das nachzulesen bei den beiden israelischen Autoren Ilan Pappe: „Die ethnische Säuberung Palästinas“ und Simcha Flappan: „Die Geburt Israels“.

 

Israel wies alle Verhandlungsvorschläge arabischer Regierungen über die Annexion der Gebiete, die dem palästinensischen Staat zugedacht waren, zurück. Der erste Ministerpräsident Israels, Ben Gurion, verlangte, dass nicht nur die im Teilungsplan festgelegten Grenzen, sondern auch die danach eroberten anerkannt werden müssten. Die UNO schickte den schwedischen Grafen Folke Bernadotte als Vermittler in den Nahen Osten. Ihm war bewusst, dass die Lage, die der Teilungsbeschluss geschaffen hatte, die ganze Region destabilisieren würde. Er forderte deshalb eine Lösung für das palästinensische Flüchtlingsproblem, den Status von Jerusalem und die Frage der von Israel besetzten Gebiete. Die UNO verabschiedete die Resolutionen (194 und 196), die genau das zum Inhalt hatten.

 

Auf der Friedenskonferenz in Lausanne im April 1949 stimmte Israel zu, über diese Punkte zu verhandeln. Im Mai desselben Jahres beschloss die UNO eine Resolution (273), mit der Israel in die UNO aufgenommen wurde. Sie machte diesen Schritt aber von der Umsetzung der Resolutionen 181 (Aufteilung des palästinensischen Gebietes nach dem Teilungsplan) und der Resolution 194 (Rückkehr der Flüchtlinge) abhängig. Sobald Israel die Aufnahme in die UNO erreicht hatte, war es nicht mehr bereit, über die beiden Punkte zu verhandeln. Der UNO-Vermittler Bernadotte wurde am 18. September 1948 von israelischen Soldaten ermordet. Damit wollte man verhindern, dass seine Lösungsvorschläge über die Grenzen des jüdischen Staates und die Flüchtlingsfrage überhaupt auf die Tagesordnung internationaler Verhandlungen kämen. (Interessant ist: Im Flur des UNO-Hauptgebäudes in New York ist eine Gedenktafel für Graf Bernadotte angebracht, auf der vermerkt ist, dass er durch einen Terroranschlag ums Leben gekommen sei. Die Mörder und ihre Nationalität, die eindeutig feststehen, werden aber nicht erwähnt.)

 

In den Jahrzehnten danach waren die UNO-Resolutionen, die Israels Aggressionen gegen die Palästinenser (und die Nachbarstaaten) verurteilten und die Schaffung eines palästinensischen Staates legitimierten, Legion. Die wichtigste war wohl nach dem Krieg von 1967 die Resolution 242 vom 22.11.1967, die Israel auffordert, sich aus den im Krieg eroberten Gebieten zurückzuziehen und eine gerechte Lösung des Flüchtlingsproblems zu erreichen. Diese Resolution wurde mehrmals erneuert, Israel hat sie aber wie so viele andere in den Wind geschlagen. Sie wurde nicht umgesetzt. Im Gegenteil: Israel baute seine errichteten Siedlungen im Westjordanland immer weiter aus – ein klarer Verstoß gegen das Völkerrecht, denn in Artikel 49, Absatz 6 der Vierten Genfer Konvention heißt es: „Die Besatzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren und entsenden. Die UNO bestätigte dieses Gebot in der Resolution 446 vom 22. März 1979 noch einmal ausdrücklich.

 

Das Streben der Palästinenser nach einem Staat ist also klar im internationalen Recht verankert. Dazu gehört auch das Gutachten des Internationalen Gerichtshofes in den Haag aus dem Jahr 2004, das die Siedlungspolitik im Westjordanland und den Bau der Mauer, soweit er auf palästinensischem Gebiet stattfindet, für illegal erklärte. Da Israel einem – wenn auch sehr zweifelhaftem - UNO-Beschluss seine Existenz verdankt, kann man es nur als Doppelmoral, besser als blanke Heuchelei bezeichnen, wenn es nun selbst zusammen mit den USA und ein paar anderen Staaten mit allen Mitteln – Druck, Versprechen und Drohungen – die Anerkennung Palästinas durch die Vollversammlung zu verhindern suchte. Das Szenario erinnert an die Kämpfe und Intrigen hinter den Kulissen 1947 in New York.

 

Dabei bekennen sich die genannten Staaten in großen Worten ständig zur Zwei-Staaten-Lösung und zum Frieden im Nahen Osten. Geht es aber um Schritte zur Realisierung – wie Druck auf Israel auszuüben oder die Anerkennung Palästinas jetzt in der UNO – will niemand mehr etwas davon wissen. Verhandlungen, Verhandlungen und nochmals Verhandlungen würden die Lösung bringen, heißt es. Als ob vor Oslo und danach nicht Jahre lang verhandelt worden ist – mit dem Ergebnis, dass für die Palästinenser die Lage immer schlechter wurde und Israel in gewaltigen Dimensionen seine Siedlungen auf gestohlenem Land weiter ausgebaut hat, was die Zwei-Staaten-Lösung inzwischen so gut wie unmöglich macht.

 

Die Palästinenser sind inzwischen bereit, ihren Staat auf 22 Prozent von Rest-Palästina (Westjordanland und Gazastreifen) zu gründen. Was sollen sie mehr an Kompromissbereitschaft anbieten? Ihre Aufnahme in die UNO mit Beobachter-Status ist nur der erste Schritt, die nicht realisierte Hälfte des UNO-Teilungsbeschlusses von 1948 nachzuholen. Wenn Palästinenserpräsident Abbas jetzt nicht eingeknickt ist und seinen Antrag durchgezogen hat, tut er nur das, was die andere Seite Jahrzehnte lang für völlig normal hielt und bis heute ständig praktiziert: Tatsachen schaffen! Nur mit dem Unterschied, dass Abbas‘ Vorgehen völlig legal ist. Dass sich Israel und die USA (und natürlich Deutschland) verweigern, zeigt nur, dass sie mit dem von Israel errichteten Unrechtssystem über die Palästinenser gut leben können und gar keine Veränderung dieses Zustandes wollen. Israels Interesse zählen eben mehr als alle noch so bombastischen Bekenntnisse zu westlichen Werten!

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