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Nahost-Kommission von pax christi Deutsche Sektion
25. Januar 2014
Stellungnahme zum  Bereich Nahostpolitik im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 27. November 2013

 

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Regierungskoalition in ihrem Vertrag vom 27. November 2013 erklärt:

„…Die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union in ihrem internationalen Einsatz für Menschenrechte hängt maßgeblich davon ab, wie konsequent sie ihre Werte lebt und deren Verletzung im Innern ahndet…“ und

und sich ihrer internationalen Verantwortung stellt:

„…Dabei lassen wir uns von den Interessen und Werten unseres Landes leiten. Deutschland setzt sich weltweit für Frieden, Freiheit und Sicherheit, für eine gerechte Weltordnung, die Durchsetzung der Menschenrechte und die Geltung des Völkerrechts sowie für nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung ein…“ und speziell zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte erklärt:

„… Menschenrechte sind unteilbar und universell gültig. Wir setzen uns für ihren Schutz und ihre Förderung ein, sowohl innerstaatlich als auch in den auswärtigen Beziehungen…Unser Ziel ist eine menschenrechtlich konsequente und kohärente Politik. Die Basis bilden das Grundgesetz, die europäischen und internationalen Menschenrechtskonventionen sowie das humanitäre Völkerrecht…Die Bundesregierung wird sich aktiv an der Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts beteiligen…Wir werden darauf dringen, dass transnationale Unternehmen soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards einhalten. Die ILO-Erklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik, die OECD-Leitsätze und die UN-Leitprinzipien über Wirtschaft und Menschenrechte stecken hierfür den Rahmen ab…“

Daran muss sich die künftige Regierungspolitik messen lassen.

Zu Israel/Palästina:

Aus historischer Verantwortung setzt sich Deutschland für die sichere Zukunft von Jüdinnen und Juden weltweit und für das Existenzrechts des Staates Israel in den Grenzen von 1949 ein. Genauso hat auch das palästinensische Volk  ein Recht auf sichere Existenz in einem souveränen, lebensfähigen Staat. Der im Jahre 2012 von den Vereinten Nationen eingeräumte Beobachterstatus der Palästinensischen Autonomiebehörde  ist ein Beitrag dazu. Für einen palästinensischen Staat muss wie für den israelischen Staat die Notwendigkeit und Forderung nach „anerkannten und dauerhaft sicheren Grenzen“ gelten, wie es im Koalitionsvertrag bislang nur für den Staat Israel steht.

Die systematische Siedlungs-, Abriegelungs- und Separationspolitik im Westjordanland, die tägliche stattfindende Verdrängung von PalästinenserInnen aus Ostjerusalem, die Hauszerstörungen  und die Blockade des Gazastreifens entziehen einem möglichen palästinensischen Staat jedoch die Lebensgrundlagen und lähmen viele Aspekte des Alltags- und Wirtschaftslebens. In der Westbank und in Ostjerusalem sind bereits über eine halbe Million jüdisch-israelische Menschen entgegen dem Völkerrecht angesiedelt worden, in Siedlungen, die inzwischen z.T.  Städte mit einigen Zehntausend EinwohnerInnen sind, obwohl das Völkerrecht klar untersagt, die eigene Bevölkerung in einem besetzten Land anzusiedeln. PalästinenserInnen in der Zone C erhalten seit Jahren - im Gegensatz zu der jüdisch-israelischen Bevölkerung - keine Baugenehmigung.

In den vergangenen Jahren hat es die Europäische Union bei der Umsetzung von EU-Abkommen mit dem Staat Israel an Sorgfalt mangeln lassen. Dadurch konnten Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen in den völkerrechtswidrigen israelischen Siedlungen von verschiedenen Vergünstigungen und Kooperationsmöglichkeiten im Rahmen der EU-Mittelmeer- und Nachbarschaftspolitik wie auch von Kooperationen mit internationalen, auch deutschen Firmen profitieren. Die Missionschefs der EU in der Region empfahlen  2012 dem Ministerrat der EU, finanzielle Transaktionen von Akteuren der Mitgliedsstaaten zur Unterstützung von Siedlungsaktivitäten zu verhindern.

Die Unterstützung für eine Zweistaatenlösung erfordert nicht nur entwicklungspolitisches Engagement, sondern auch politisches Einwirken, damit die Möglichkeit einer Zweistaatenlösung nicht durch völkerrechtswidrige Besatzungsmaßnahmen unmöglich gemacht wird.

Aus der Sicht der Nahost-Kommission von pax christi ist es erforderlich, dass sich die Bundesregierung und die sie bildenden Parteien wie auch die Oppositionsparteien  dafür einsetzen, dass

> die Besatzung, solange sie noch durch den Staat Israel besteht, an klare Rechtspflichten gekoppelt ist und die legitimen Sicherheitsanliegen des israelischen Staates ausschließlich im Rahmen von Menschenrechten und Völkerrecht verfolgt werden dürfen. Eine weitere Missachtung dieser allgemein anerkannten Grundsätze durch die israelische Regierung darf in Zukunft nicht mehr ohne Folge bleiben;

> bei der Beurteilung völkerrechtswidriger Akte (etwa Angriffe auf Zivilpersonen und zivile Gebäude) gleiche Maßstäbe an beide Konfliktparteien angelegt werden;

> rechtswidrige Besatzungsmaßnahmen – wie durch das Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs 2004 festgestellt – gestoppt und rückgängig gemacht werden und dort, wo der ursprüngliche Zustand nicht wieder herstellbar ist, ein Anspruch auf Kompensation unterstützt wird; als erste – vertrauensbildende -  Maßnahmen sollten kein Siedlungsbau und keine Erweiterung  irgendwelcher Art in den Siedlungen stattfinden sowie der Bau der Mauer/Sperranlage sofort gestoppt werden;

> die Europäische Union israelische Siedlungen auf palästinensischem Gebiet, die einen Verstoß gegen die Vierte Genfer Konvention darstellen, aus dem Anwendungsbereich internationaler Verträge konsequent ausschließt. Ein erster wichtiger und begrüßenswerter Schritt in diese Richtung sind die Leitlinien vom 19. Juli 2013 „über die Förderfähigkeit israelischer Einrichtungen und ihrer Tätigkeiten in den von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebieten im Hinblick auf von der EU finanzierte Zuschüsse, Preisgelder und Finanzinstrumente ab 2014“ sowie das diese Leitlinien erläuternde Statement der EU-Außenbeauftragten Lady Ashton vom 19. Juli 2013. Diese Leitlinien der EU basieren auf den Beschlüssen und Vorgaben des EU-Ministerrates vom 10. Dezember 2012. Mit diesen Leitlinien will die Europäische Union – im völligen Einklang mit dem Völkerrecht – gewährleisten, dass ihre Standpunkte und Verpflichtungen bezogen auf die Nichtanerkennung von Israels Souveränität über die von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebiete (Westjordanland, Golanhöhen, Ostjerusalem und Gaza-Streifen) beachtet werden.  Und sie kann dadurch verhindern, dass die illegalen israelischen Siedlungen z.B. im Westjordanland und in Ostjerusalem unterstützt werden.

Ein weiterer notwendiger Schritt sollte die Kennzeichnung von Produkten aus den völkerrechtswidrigen israelischen Siedlungen  in der Westbank und in Ostjerusalem in Deutschland und in allen EU-Staaten sein, wie es bereits in Großbritannien und Dänemark oder z.B. bei Migros in der Schweiz praktiziert wird;

> die PalästinenserInnen in der Zone C (also in Gebieten, die vollständig unter israelischer militärischer und ziviler Kontrolle stehen und ca. 60 % des Gebiets der Westbank ausmachen) sowie in Ostjerusalem wieder (ausreichend) Baugenehmigungen bzw. Genehmigungen für Bauveränderungen erhalten;

> der einstimmige Beschluss des Deutschen Bundestages vom 1. Juli 2010 „Lage der Menschen in Gaza verbessern“ seine Umsetzung in der israelischen Politik findet, d.h. , dass die Blockade kontraproduktiv ist und den politischen und Sicherheitsinteressen des Staates Israel letztendlich nicht dient (Punkt 8), deshalb also "die Forderung der Europäischen Union nach einer sofortigen Aufhebung der Gaza-Blockade mit Nachdruck zu unterstützen..."

> angesichts staatlicher Entwicklungshilfe für den Aufbau der palästinensischen Wirtschaft von der Besatzungsmacht verlangt wird, dass der Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der durch Mauern, Zäune, Sperranlagen, Kontrollpunkte und Straßensperren zerstückelten Palästinensergebiete ungehindert möglich wird;

> Israel und Palästina sich gegenseitig als Staaten in den Grenzen von 1949 anerkennen;

> die Waffenlieferungen in den Nahen Osten, darunter auch Kriegsschiffe nach Israel, beendet werden.

Wir möchten zudem zu bedenken geben, dass die Aussage im Koalitionsvertrag  zu „Israel als jüdischem und demokratischen Staat…“  problematisch ist. Denn ein Staat Israel, der sich als „jüdischer“ Staat versteht, kann kein Staat sein, in dem alle Bürgerinnen und Bürger die gleichen Rechte haben. Er kann somit nicht demokratisch sein und macht die nichtjüdischen BürgerInnen Israels, deren Bevölkerungsanteil immerhin 20 % beträgt, zu BürgerInnen zweiter Klasse. Im Übrigen hält selbst der israelische Präsident Peres (laut Ha´aretz vom 22. Januar 2014) es für nicht nötig, dass die palästinensische Verhandlungsseite bei den derzeitigen Friedensverhandlungen Israel als „jüdischen Staat“ anerkennt.

 

 

 
 

 

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