Noam Chomsky
und die Gedanken-Polizei
Gush
Shalom, 18.5.10 http://zope.gush-shalom.org/home/en/channels/press_release/1274192464/
Gush Shalom schrieb an den
Innenminister und verlangt klare und durchsichtige Kriterien,
warum und wieso Personen der Zugang ins Land verweigert wird.
„Solche Entscheidungen können nicht anonymen Beamten oder
Sicherheitsleuten überlassen werden, die zu einer Gedankenpolizei
und zum Zensor politischer Meinungen wird.“
Im Namen von Gush Shalom, schrieb die
Anwältin Gabi Laski an den Minister des Inneren Eli Yishai und
forderte, dass die Regelungen mit klaren Kriterien festgelegt
werden, wem der Zugang nach Israel verweigert wird. Dies folgte,
nachdem dem amerikanischen Linguisten Prof. Noam Chomski
– einem der bedeutendsten Denker der Welt - der Zugang nach
Israel und den Besetzten Gebieten verwehrt worden war. In letzter
Zeit gab es noch einige andere ausländische Bürger, denen der Zugang
verwehrt wurde wie z.B. dem spanischen Clown Ivan Prado. In keinem
dieser Fälle wurde eine Erklärung oder ein Grund angegeben -
wenn man von den sehr ungenauen „Sicherheitsgründen“ absieht.
Es gibt reichlich Gründe für den
Verdacht, dass der wahre Grund die politischen Ansichten und
Aktivitäten derjenigen sind, denen man den Zutritt verweigert. Doch
dies ist kein legitimes Argument für die Regierung eines Landes, das
sich rühmt, die „einzige Demokratie im Nahen Osten“ zu sein.
Der anhaltende Trend von unvernünftiger und ungerechtfertigter
Verweigerung des Zugangs vieler Leute
nach Israel und in die palästinensischen Gebiete lässt den Eindruck
zu, dass jeder, der Israel kritisiert, Grund hat, besorgt zu sein,
nicht hinein gelassen zu werden. Dies schädigt den
demokratischen Diskurs und die Bewegungsfreiheit, und Beamte des
Innenministeriums werden eine Art ‚Gedankenpolizei’ ( übrigens fügt
dies der internationalen Position Israels ernsten
Schaden zu).
Solche Handlungen manifestieren
deutlich die Besatzung und Unterdrückung der Palästinenser, die
unvermindert auch in Zeiten von Verhandlungen und
‚Proximity-Gesprächen’ weitergehen. Der Staat Israel maßt sich das
Recht an, zu bestimmen, wer die Palästinenser besucht oder nicht
besucht – in Chomskys Fall, wer an einer palästinensischen
Universität einen Vortrag halten darf und wer nicht.
In dem Brief erinnert Anwältin Laski,
dass nach Artikel 14, dem Gesetz, das festlegt, wer Israel betreten
darf und nach dem der Minister des Inneren das Recht ableitet,
Leute, die an der Landesgrenze ankommen, ‚zu entfernen’. Es
verpflichtet den Minister auch, Vorschriften zu erstellen, die genau
festlegen, welchen Personen ein Visum oder eine Wohngenehmigung
nicht ausgestellt werden darf. Doch der jetzige Minister vermied
genau wie seine Vorgänger, solche Vorschriften festzulegen, und
überließ das Problem willkürlichen Entscheidungen eines
ungenannten Beamten des Innenministeriums, der mit Leuten des Shin
Bet-Sicherheitsdienstes zusammenarbeitet, der geheime
Beratungen abhält und geheime Entscheidungen trifft, ohne die
Entscheidungen selbst oder ihre Gründe zu veröffentlichen.
Diese Ablehnung von Prinzipien
allgemeiner Transparenz und guter Regierungsform beeinträchtigt die
Möglichkeit, exekutive Entscheidungen richterlicher
Überprüfung auszusetzen. Es ist typisch, dass die Personen, denen
der Zugang zu Israel oder in die besetzen Gebiete verwehrt wird,
davon erst bei der israelischen Passkontrolle hören und dort
oft mehrere Tage in Haft gehalten werden und schließlich aus dem
Land gewiesen werden, ohne dass man irgendwelche Gründe oder eine
Erklärung gibt - außer ungenauen „Sicherheitsgründen“.
In ihrem Brief an den Minister zitiert
die Anwältin Laski Entscheidungen des Obersten Gerichts, in denen
klar festgelegt ist, dass diese Art von Regeln nicht im Ermessen des
Ministers liegt, sondern eine absolute Verpflichtung sei. Die Regeln
müssen im Amtsblatt veröffentlicht werden und die festgelegten
Kriterien mit den Prinzipien öffentlicher Transparenz übereinstimmen
…etc.etc
Wenn es keine befriedigende
Antwort von Seiten des Ministers geben wird, denkt Gush Shalom
daran, eine Petition beim Obersten Gericht vorzulegen.
(dt. und gekürzt: Ellen Rohlfs)
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