Israelische Aktivisten stellen
Antrag gemäß Gesetz über Informationsfreiheit
mit Bezug auf 'schwarze Listen' von
BDS-Unterstützern
-
Eitay Mack
- 27.07.2017 - Ich und die israelischen
Menschenrechtsaktivisten Sahar Vardi, Ofer
Neiman, Rachel Giora und Kobi Snitz haben einen
Antrag gemäß dem Gesetz über
Informationsfreiheit in Bezug auf die kürzlich
bekannt gewordene 'schwarze Liste' von
BDS-Unterstützern der israelischen Regierung
gestellt. Der Antrag auf Bekanntgabe der
Namensliste und der Art und Weise, wie sie
zusammengestellt wurde, wurde beim
Innenministerium und der Bevölkerungs- und
Einwanderungsbehörde eingereicht.
Die schwarze
BDS-Liste wurde gestern bekannt, als Ha'aretz
berichtete, dass Israel einer fremden Fluglinie
die Namen von sieben internationalen Aktivisten
geschickt hat, von denen fünf nicht erlaubt
wurde am Flughafen Washington D.C. das Flugzeug
zu besteigen. In seiner Antwort erklärte der
israelische Innenminister: "Das sind
hochkarätige Aktivisten, die Boykotte gegen
Israel unterstützt haben."
Nach dem im März
von Israel verabschiedeten Gesetz über das
Einreiseverbot für ausländische BDS-Aktivisten
ist es nach israelischem Recht tatsächlich
legal, aber es haben sich ernste Fragen über den
Prozess ergeben, in dem entschieden wurde, wer
mit dem Verbot zu belegen ist. Außerdem ist es
alarmierend, dass Israel eine schwarze Liste
einer ausländischen Fluglinie übergeben hat, in
diesem Fall der Lufthansa, die dann
US-Passagieren auf einem US-Flughafen verboten
hat an Bord zu gehen. Das bedeutet, dass das
israelische Gesetz, das BDS-Aktivisten die
Einreise untersagt, genau genommen in den USA
und nicht in Israel durchgesetzt wurde.
Es besteht die
Gefahr, dass Israel auf eine schiefe Bahn gerät,
wenn es schwarze Listen von internationalen
Aktivisten unterhält, die im Rahmen des Rechts
auf freie Meinungsäußerung handeln, das ihnen im
Staat ihrer Staatsbürgerschaft zugestanden wird.
Diese Gefahr bezieht sich auch auf das
Weitergeben von Listen von ausländischen
Körperschaften und Unternehmen ohne jegliche
Transparenz für die Personen und Organisationen,
die auf die Liste gesetzt wurden.
Jahre bevor Israel
das Gesetz über das Einreiseverbot für
ausländische BDS-Aktivisten verabschiedet hat,
hat es ein ähnliches Gesetz für israelische
Bürger beschlossen. Im Gesetz zur Verhütung von
Schaden für den Staat Israel durch Boykott ist
die Definition von 'Boykott' extrem vage. Es
wird befürchtet, dass die schwarzen Listen
ausgeweitet und zu politischen Zwecken von
israelischen Politikern und anderen Israelis
mißbraucht werden, die daran interessiert sind,
Widerstand gegen die israelische Besatzung in
Israel und im Ausland auszuschalten.
Nachdem die in
diesem Fall involvierten Personen US-Bürger
sind, stellt sich die Frage, ob Israel eine
schwarze Liste von Namen auch an
nicht-demokratische Staaten weitergibt, die
Menschenrechtsaktivisten und Oppositionelle
verfolgen und durch die Personen, die potentiell
auf der Liste stehen, großen Gefahren ausgesetzt
werden. Weiters besteht die Frage der
Gegenseitigkeit, d.h. des gegenseitigen
Austauschs von Information und über den Umgang
mit Aktivisten, deren Namen unter den Ländern
ausgetauscht werden. Es erinnert an ähnliche
Methoden der Militärjuntas in Lateinamerika und
Diktaturen in Afrika, die von Israel
sicherheitspolitische Hilfe erhielten. Man kann
auch auf den Fall des US-Bürgers Charles Horman
hinweisen, der unmittelbar nach dem Putsch von
Pinochet 1973 in Chile entführt, gefoltert und
ermordet wurde, und zwar offensichtlich auf
Grund der Information von US-Geheimdienstagenten
an die Junta, er sei ein radikaler linker
Aktivist.
Deshalb haben wir
in unserem Antrag gemäß dem Gesetz über
Informationsfreiheit (FOIA) darum ersucht,
Kriterien und Vorgehensweise zu erfahren, die
zur Entscheidung geführt haben, welche Person
oder Organisation der schwarzen Liste
hinzugefügt wurden; alle Protokolle und
Entscheidungen darüber, wie eine Person oder
Organisation der schwarzen Liste hinzugefügt
worden ist; alle Hintergrundinformationen, die
über eine Person oder Organisation im Vorfeld
der Entscheidung sie auf die schwarze Liste zu
setzen, zusammengetragen worden sind; Details
über Personen und Organisationen auf der
schwarzen Liste; Mitteilungen, Anfechtungen und
Korrespondenz mit ausländischen Körperschaften
(Fluglinien, Staaten, ausländische
Sicherheitsdienste usw.) mit Bezug auf die
schwarze Liste sowie die Personen und
Organisationen, die auf ihr stehen.
Quelle
Übersetzung: K. Nebauer |