Sonntag, 25. Oktober 2020  -  16:57

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Annexionspläne im Jordantal "Für Israel wäre das verheerend"
Israels Regierung plant die Annexion weiter Teile des Westjordanlands. Der Nahost-Friedensprozess wäre damit am Ende, warnt Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn. Er fordert eine scharfe Reaktion der EU.
Ein Interview von Markus Becker - 11.06.2020

 

Der Nahostkonflikt verschärft sich: Israel will sich große Teile des Westjordanlands einverleiben - mit Rückendeckung von US-Präsident Donald Trump. Die neue israelische Regierung unter Führung von Ministerpräsident Benjamin Netanyahu und seines früheren Rivalen Benny Gantz kann laut Koalitionsvertrag ab dem 1. Juli über die Annexion entscheiden.

Es wäre ein Tabubruch: Alle früheren Regierungen Israels und der USA hatten einen solchen Schritt ausgeschlossen, da er de facto das Ende der Zweistaatenlösung mit einem unabhängigen Staat Palästina bedeuten würde. Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn warnt im Interview vor einer neuen Welle der Gewalt und vor einem massiven Ansehensverlust Israels in der Welt.

SPIEGEL: Herr Asselborn, die israelische Regierung plant, ab dem 1. Juli Teile des Westjordanlands zu annektieren. Sie vergleichen das mit der Annexion der Krim durch Russland. Ist das nicht übertrieben?

Asselborn: Nein, ich sehe da überhaupt keinen Unterschied. Eine Annexion ist eine Annexion. Sie ist eine der gröbsten Verletzungen des Völkerrechts. Auch die Vereinten Nationen haben sich klar positioniert: Der Sicherheitsrat hat die israelischen Siedlungen in mehreren Resolutionen für illegal erklärt, zuletzt im Dezember 2016. Im religiös geprägten Nahen Osten könnte man auch anmerken, dass eine Annexion gegen das siebte der Zehn Gebote verstößt: Du sollst nicht stehlen. Eine Annexion von Teilen des Westjordanlands wäre genau das: Diebstahl.

SPIEGEL: Die EU hat wegen der Annexion der Krim harte Wirtschaftssanktionen gegen Russland verhängt. Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell hat kürzlich gesagt, dass die Situation im Nahen Osten zwar eine andere sein könnte, man internationales Recht aber nicht "selektiv aufrechterhalten" könne. Sollte die EU also auch gegen Israel Sanktionen verhängen, falls es zu einer Annexion kommt?  >>>


"Keine Entwurzelung der Siedler"
Reiner Bernstein - June 11, 2020

Heiko Maas wird froh sein, dass er gesund in Berlin zurück ist. Denn bei auf seine Bitte zustande gekommenem Gespräch mit Benjamin Netanjahu hat dieser ihm versichert, dass keine Siedler in der Westbank „entwurzelt“ werden. Zwar ist eine Infektion mit Covid-19 ausgeblieben, aber tut dem deutschen Außenminister die politische Ohrfeige weh? Dabei hatte er dem Verdacht entgegenwirken wollen, er könne den Annexionsplänen etwas abgewinnen, und vorsichtshalber in „Yad vaShem“ (Jes. 56,5: „Ich will ihnen [den Ermordeten] in Meinem Haus und in Meinen Mauern ein Denkmal und einen Namen setzen“) eine Abmachung zur Förderung der Gedenkstätte unterzeichnet. Nach außen hin nahm Maas auch die Demütigung hin, von Jerusalem nicht nach Ramallah fahren zu dürfen. Erst aus Amman konnte er mit Mohamad Shtayye sprechen.

Außer Spesen nichts gewesen? Auch Netanjahu versagte es sich, seinem Gast das teuerste Kabinett seit Gründung des Staates vorzustellen. Zum Ausgleich blieb diesem nichts anderes übrig, als sich anzuhören, die immerwährende Präsenz Israels in Judäa und Samaria entspreche den vitalen Interessen Israels – als ob kein Friedenvertrag mit den Palästinensern die Sicherheit gewährleisten würde. Möglicherweise hat Maas eingesehen, dass die israelische Politik diese Option nicht nur regelrecht verbaut hat, sondern dass das Wohnen im Lande Israel alle anderen Gebote der Thora aufwiegt und schon die dortige Luft weise macht.

Es bleibt also beim Gespräch unter Freunden und politisch beim Krisenmanagement. Die Forderung an die Autonomiebehörde, die „Friedensgespräche“ wiederaufnehmen, wird Maas selbst nicht ernst nehmen, und Auschwitz sorgt dafür, dass Gegenmaßnahmen, vulgo Sanktionen, ausbleiben, die ansonsten gang und gäbe sind, gegen China, Russland, Iran, Syrien und selbst gegen Trumps Amerika.

„Auf der Klippe“?

Musste der deutsche Außenminister wissen, dass der Oberste Gerichtshof die Rechtfertigung der Enteignung palästinensischer Böden, wenn auch erst jetzt, verwirft? Wer im eigenen Haus hat Zugang zu ihm? Hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht gerade den französischen Aktivisten der BDS-Kampagne das Recht auf freie Meinungsäußerung zugesprochen und das Pariser Appellationsgericht in die Schranken gewiesen?   >>>

 

Deutschland darf sich nicht mehr wegducken
 Alexandra Föderl-Schmid - 11. Juni 2020

Außenminister Heiko Maas hat es bei seiner kurzen Nahost-Reise zumindest versucht, mit der ihm eigenen "sanften Diplomatie". Er hat ausgesprochen, "dass eine Annexion nicht mit internationalem Recht vereinbar wäre". Damit hat der SPD-Politiker das gemacht, was man bereits bei seinem ersten Besuch in Israel 2018 erwartet hatte, als Maas den Siedlungsbau nicht einmal angesprochen hat. Damals ließ er sich von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu einlullen, der Maas für seine Motivation lobte, "wegen Auschwitz in die Politik gegangen" zu sein.

Diesmal setzte der israelische Ministerpräsident wegen der erwarteten Kritik an seinen Annexionsplänen keinen gemeinsamen öffentlichen Auftritt an, was die deutschen Diplomaten genauso akzeptierten wie die Verhinderung eines Treffens mit dem palästinensischen Ministerpräsidenten Mohammed Schtaje in Ramallah. Der Verweis auf Corona war vorgeschoben, denn die Infiziertenzahlen im Westjordanland sind niedriger als in Israel. So gab es nur ein Videogespräch.
Politik Israel Maas verzichtet in Israel auf Drohungen

Niemand hat erwartet, dass nach Maas' Aufruf Israelis und Palästinenser nach sechs Jahren plötzlich wieder verhandeln würden. Dass seine Appelle verpufften, liegt aber auch daran, dass Maas die Folgen einer Annexion nicht klar benennen konnte oder wollte. Ob >>>

Reiner Bernstein

Wie alle Völker ...?

Israel und Palästina als Problem der internationalen Diplomatie

Der Titel „Wie alle Völker ...?“ geht auf eine Broschüre von Judah L. Magnes, des ersten Rektors der Hebräischen Universität in Jerusalem, zurück. Dieser betrachtete 1930 erstmals die Problematik im Verhältnis zwischen Moderne und Tradition, zwischen Politik und Religion auf, die sich seither durch die Geschichte des Staates Israel zieht. Reiner Bernstein zeigt, dass die Idee eines säkularen Nationalstaates gegen die von Anfang an bestehende theologische Grundausrichtung Israels nur schwer zum Zuge kam. Er macht deutlich, dass der politische Streit als Wesensmerkmal der Demokratie heute erschöpft ist und den Einfluss der nationalistischen und ultrareligiösen Gruppierungen nicht mindern kann. Und er hinterfragt, wie der Widerstand gegen das „Natio-nalstaatsgesetz“ vom Juli 2018 die Wende zur politischen Vernunft einleiten und internationalen Konventionen Respekt verschaffen kann.    Hiermit liegt die 2. durchgesehene Auflage vor.

 

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E-Mail: service@wbg-wissenverbindet.de
Bernstein, Reiner - Wie alle Völker ...?
Israel und Palästina als Problem der internationalen Diplomatie
2., durchges. Aufl. 2020.
442 S. mit 6 s/w und 12 farb. Abb., 14,8 x 21 cm, kart.
wbg Academic, Darmstadt.

 

Europäischer Gerichtshof bekräftigt Recht auf Boykott Israels
 von Ali Abunimah - 11 Juni 2020 - Übersetzt mit DeepL

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Bemühungen Israels, seine Kritiker zum Schweigen zu bringen, am Donnerstag einen schweren Schlag versetzt, als er die strafrechtlichen Verurteilungen gegen 11 palästinensische Menschenrechtsaktivisten in Frankreich aufhob. Das Gericht entschied einstimmig, dass die Verurteilungen gegen die Aktivisten wegen der Aufforderung an die Käufer, israelische Waren zu boykottieren, gegen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Meinungsfreiheit verstießen.

 

Das Gericht verurteilte die französische Regierung zur Zahlung von rund 8.000 Dollar Schadenersatz an jeden der Aktivisten und sprach ihnen ihre Prozesskosten zu.

Das Urteil ist ein bedeutender Impuls für die Boykott-, Desinvestitions- und Sanktionsbewegung, die darauf abzielt, Israel unter Druck zu setzen, seine Verbrechen gegen Palästinenser und seine Verstöße gegen das Völkerrecht zu beenden.

"Dieses folgenschwere Gerichtsurteil ist ein entscheidender Sieg für die Meinungsfreiheit, für Menschenrechtsverteidiger und für die BDS-Bewegung für palästinensische Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichheit", sagte Rita Ahmad im Namen des Palästinensischen Nationalkomitees für Boykott, Desinvestition und Sanktionen (BNC).

Das Urteil wird erhebliche Auswirkungen auf die staatliche Unterdrückung der BDS-Bewegung in ganz Europa haben, insbesondere in Deutschland, wo "Verfechter der Rechte der Palästinenser heftigen Einschränkungen ihrer Bürgerrechte ausgesetzt sind", fügte der BNC hinzu.

Israel und seine Lobby haben in den letzten Jahren Regierungen auf der ganzen Welt ermutigt, Gesetze und Politiken zu verabschieden, die darauf abzielen, Anhänger der palästinensischen Rechte zum Schweigen zu bringen.

Auch Amnesty International begrüßte das Urteil.
- "Die heutige bahnbrechende Entscheidung stellt einen bedeutenden Präzedenzfall dar, der den Missbrauch von Antidiskriminierungsgesetzen stoppen sollte, um Aktivisten ins Visier zu nehmen, die sich gegen Menschenrechtsverletzungen einsetzen, die von Israel gegen Palästinenser verübt werden", sagte Marco Perolini, ein Forscher der Menschenrechtsgruppe in Frankreich.

Das Urteil fällt in eine Zeit, in der Israel Pläne zur Annexion großer Teile des besetzten Westjordanlandes vorantreibt, zweifellos ermutigt durch das Versagen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsstaaten, sinnvolle Maßnahmen zu ergreifen, um dies zu stoppen.

Staatliche Anklage
- (...) Nach der Aktion vom Mai 2010 beschuldigte ein Staatsanwalt die Aktivisten, zu Diskriminierung, Hass und Gewalt gegen eine Gruppe von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Rasse, ethnischen Zugehörigkeit oder Religion angestiftet zu haben. Als Beweismittel wurden in der Anklageschrift ausdrücklich ihre Kampagnenslogans angeführt, darunter "der Kauf israelischer Produkte legitimiert Verbrechen in Gaza". Die Supermarktkette selbst reichte keine rechtliche Beschwerde gegen die Aktivisten ein.

Es handelte sich um eine reine Aktion der Staatsanwaltschaft, die der Anweisung des französischen Justizministers folgte, der 2010 die örtlichen Staatsanwälte anwies, gegen BDS-Aktivisten vorzugehen.  (...)

Geschützte Rede
- In seinem Urteil vom Donnerstag bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass "die den Antragstellern zugeschriebenen Handlungen und Äußerungen ein Thema von öffentlichem Interesse betrafen" und "diese Handlungen und Äußerungen in den Bereich politischer oder militanter Äußerungen fielen". Er fügte hinzu, dass "es in der Natur der politischen Rede lag, kontrovers und oft virulent zu sein".

Das Urteil wirft den französischen Gerichten vor, Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention - die Garantie der Meinungsfreiheit - nicht zu respektieren und keine "angemessene Bewertung der Fakten" vorzunehmen.
    Quelle

Verurteilung der französischen Behörden:
Nach der EMRK ist der Aufruf zum Boykott israelischer Produkte durch die Meinungsfreiheit geschützt.
Die BDS Frankreich-Kampagne, 11. Juni 2020
Pressemitteilung der BDS Frankreich-Kampagne


Die Kampagne des BDS Frankreich begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Fall Baldassi und andere gegen Frankreich, Antrag Nr. 15271/16 und andere) vom 11. Juni 2020, das Frankreich wegen Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung von Aktivisten verurteilt, die zum Boykott israelischer Produkte in Geschäften aufriefen.

Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention schützt die Meinungsfreiheit, die unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden kann. Die BDS-Aktivisten behaupteten, dass diese Bedingungen nicht erfüllt seien und dass ihre Meinungsfreiheit von Frankreich verletzt worden sei. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied einstimmig, dass Frankreich gegen Artikel 10 verstoßen habe.

Frankreich wird daher wegen Verstoßes gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt: Es muss innerhalb von drei Monaten 7.380 Euro an jeden Antragsteller (materieller und moralischer Schadenersatz) und 20.000 Euro an alle zur Erstattung der Gerichtskosten zahlen.

Die Kampagne des BDS Frankreich stellt auch fest, dass der Gerichtshof die Besonderheiten der Boykottaufrufe israelischer Produkte berücksichtigt hat, die von Aktivisten, die gegen die israelische Apartheid arbeiten, lanciert wurden. Das Urteil stellt fest, dass "die von den Antragstellern beanstandeten Äußerungen eine Angelegenheit von allgemeinem Interesse betrafen, nämlich die Einhaltung des Völkerrechts durch den Staat Israel und die Menschenrechtssituation in den besetzten palästinensischen Gebieten, und Teil einer zeitgenössischen Debatte waren, die in Frankreich und in der gesamten internationalen Gemeinschaft offen geführt wird" (§78).

Diese Äußerungen fallen in den Bereich der Meinungsfreiheit in einem demokratischen Regime und sind daher geschützt. Der Aufruf zum Boykott der Produkte eines Apartheidregimes ist in der Tat ein Recht für die Bewegungen, die für die Achtung des Völkerrechts mobilisiert wurden, ein Recht, das von den friedlichen Bewegungen ausgeübt wurde, die in Indien, den Vereinigten Staaten und Südafrika gegen Kolonialismus und Diskriminierung kämpften.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beweist, wie wir immer gesagt haben, dass die französischen Behörden Unrecht hatten, als sie versuchten, eine gewaltlose und verantwortungsbewusste Bewegung wie die unsere zu kriminalisieren, die zwar alle Formen des Rassismus, einschließlich des Antisemitismus, verurteilt, aber zu Boykottmaßnahmen gegen das israelische Regime, seine Unternehmen und Institutionen aufruft, solange dieser Staat das Völkerrecht nicht respektiert. Das Urteil unterstreicht den falschen und unehrlichen Charakter der Verleumdungsversuche gegen die BDS-Kampagne, mit denen diejenigen mundtot gemacht werden sollen, die zum Handeln gegen die israelische Apartheid aufrufen.

Infolge des Urteils des EGMR fordern wir die französischen Behörden auf, die Rundschreiben Alliot-Marie und Mercier unverzüglich aufzuheben, um die Legalität und Legitimität unserer gewaltlosen Handlungsweise anzuerkennen und in einen Dialog mit uns einzutreten, um gemeinsam dazu beizutragen, Druck auf den Staat Israel auszuüben, um die Einhaltung des Völkerrechts zu gewährleisten.

Wir laden französische Unternehmen ein, aus Israel zu desinvestieren, und französische Institutionen, jegliche Zusammenarbeit mit israelischen öffentlichen Institutionen einzustellen.

Wir sind entschlossen, weiterhin israelische Produkte und internationale Unternehmen zu boykottieren, die sich an der israelischen Apartheid mitschuldig machen. Wir rufen auch zu einem Boykott mitschuldiger israelischer Universitäten und Institutionen sowie kultureller und sportlicher Veranstaltungen auf, die die israelische Apartheid fördern.

Israel, ein Apartheid-Land, kann nicht auf unbestimmte Zeit verhindern, dass Gerechtigkeit und Freiheit für das palästinensische Volk triumphieren!

Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger guten Willens und alle Bewegungen, die sich für die Achtung der Menschenrechte und der internationalen Legalität einsetzen, ein, sich der BDS-Kampagne anzuschließen. Unsere Mobilisierung ist legitimer und unverzichtbarer denn je in einer Zeit, in der die israelischen Behörden völkerrechtswidrig planen, einen Teil des Westjordanlandes zu annektieren und damit die Enteignung der einheimischen palästinensischen Bevölkerung fortzusetzen, die durch den Trump-Plan gebilligt wurde.    BDS für Gerechtigkeit, Würde und Gleichheit!    Www.bdsfrance.org    campagnebdsfrance@yahoo.fr

Endlich fangen Gerichte an den gesunden Menschenverstand zu gebrauchen.
Abi Melzer - 11. 7. 2020

Auch das Verwaltungsgericht in München hat angedeutet, dass es den Stadtratbeschluß in Sachen BDS aufheben will und wenn das passiert, dann ist auch der absurde Beschluss des Bundestages ad absurdum gebracht.

In diesem Zusammenhang hoffe ich, dass manch deutsche und jüdische Journalisten und Intellektuelle, wie auch dümmliche Politiker wie Graf Lamsdorff endlich kapieren, dass die Palästinenser nicht selbst schuld sind an ihrem Unglück. Schuld sind die Juden und die Deutschen und wenn die Palästinenser zu schwach sind sich gegen Landraub zu verteidigen, dann ist es eine Schande zu behaupten, sie seien selbst schuld, dass man ihnen ihr Land geraubt hat und es immer noch weiter tut und die Welt zuschaut und schweigt.

Mich erinnert das an die Verfolgung und Vernichtung der Juden, als die Welt zugeschaut hat und schweig. Kann es sein, dass auch damals die Juden selbst schuld waren, dass man sie vergast und verbrannt hat? (...)

Diskutieren ist in einem solchen Fall sinnlos und zwecklos und insofern hat Abbas auch vollkommen recht, wenn er mit den rassistischen und kolonialistischen Israelis nicht reden will. Worüber soll er mit jemanden reden, der fest entschlossen ist ihn zu vertreiben und zu vernichten?

Besonders zornig bin ich, wenn ich von deutschen Politikern höre, dass die Palästinenser keine Chance verpassen, um eine Chance zu verpassen. In Wirklichkeit sind es die Israelis, die keine Chance verpassen, um eine Chance zu verpassen. Am Ende werden sie die Verlierer sein.

 

Sieg für Meinungsfreiheit: Boykottaufruf als Bürgerrecht anerkannt
11. 6. 2020 - Übersetzt mit DeepL


Der französisch-palästinensische Solidaritätsverein (AFPS) begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 11. Juni: Im Fall von elf Aktivisten, die von der französischen Justiz wegen ihrer Boykottaufrufe verurteilt wurden, hat der EGMR Frankreich verurteilt.

Es wird somit anerkannt, dass der Boykottaufruf ein Bürgerrecht ist, solange dieser Aufruf durch Kritik an einem Staat und seiner Politik motiviert ist. Und der Staat Israel, der täglich gegen das Völkerrecht und die Menschenrechte verstößt, bildet da keine Ausnahme.

Das Urteil des EGMR hat denjenigen Organisationen in Frankreich, die als Sprachrohr der israelischen Politik fungieren, indem sie die Meinungsfreiheit und das Recht auf bürgerliches Handeln angreifen, und all jenen auf höchster Ebene der französischen Regierung, die behaupteten, der Boykottaufruf sei in Frankreich verboten, einen schweren Schlag versetzt.

Als aktiver Teilnehmer an der internationalen Boykott-, Entflechtungs- und Sanktionskampagne (BDS), einer gewaltfreien Kampagne, die 2005 von 170 palästinensischen Organisationen der Zivilgesellschaft initiiert wurde, führt die AFPS mit ihren Partnern seit vielen Jahren Initiativen in diesem Bereich an. Diese Initiativen basieren auf Prinzipien, die stets durch Kritik an der Politik Israels motiviert sind. Die AFPS beabsichtigt, ihre Aktionen fortzusetzen und zu intensivieren und dabei ihren Prinzipien treu zu bleiben.

Nun, da der EGMR gegen sie entschieden hat, hat Frankreich Verpflichtungen. Über die Reparationen hinaus, die es den zu Unrecht verurteilten Aktivisten schuldet, muss Frankreich bekannt geben, dass die skandalösen Alliot-Marie- und Mercier-Rundschreiben definitiv und eindeutig obsolet sind, und es muss feierlich erklären, dass es das Bürgerrecht respektieren wird, zum Boykott des Staates Israel und der israelischen Politik aufzurufen, wie es für jeden anderen Staat gilt.

AFPS-Präsident Bertrand Heilbronn bemerkte
: Dies ist ein gerechter Sieg für die Meinungs- und Handlungsfreiheit der Bürger. Wir rufen unsere Mitbürger auf, sich in größerer Zahl zusammenzuschließen, um für die Rechte des palästinensischen Volkes und für die universellen Werte der Freiheit, Gleichheit und Würde, die dieser Kampf repräsentiert, zu kämpfen. Die BDS-Kampagne ist Teil dieses Kampfes, und wir werden ihn so lange weiterführen, wie Israel sich weigert, das Völkerrecht und die Menschenrechte einzuhalten.

In einer Zeit, in der sich der Staat Israel darauf vorbereitet, mit seinem Plan, einen großen Teil des Westjordanlandes zu annektieren, eine weitere völkerrechtswidrige Linie zu überschreiten, bringt das zivilgesellschaftliche Handeln auch die Forderung mit sich, dass sich die Staaten endlich auf den Weg der Sanktionen begeben - eine Voraussetzung für eine Zukunft auf der Grundlage des Völkerrechts und des Respekts.    Der AFPS-Vorstand, 11. Juni 2020

 

Drei der angeklagten Aktivisten

Hintergrund-Informationen - In diesem französischen Fall wurden 11 Aktivisten angeklagt, die in den Jahren 2009 und 2010 Boykottaufrufe für israelische Produkte in einem elsässischen Supermarkt durchgeführt hatten, um gegen die israelische Politik und insbesondere gegen die von Israel an der palästinensischen Bevölkerung von Gaza begangenen Verbrechen zu protestieren. Die Aktivisten wurden zunächst 2011 vom Gericht in Mulhouse freigesprochen, dann aber 2013 vom Berufungsgericht in Colmar verurteilt. Das Kassationsgericht bestätigte dieses Urteil im Oktober 2015. Im März 2016 legten die Aktivisten beim EGMR Berufung ein.

Die Aktionen dieser Aktivisten wurden, wie Hunderte von anderen, im Rahmen der internationalen BDS-Kampagne (Boykott, Desinvestition und Sanktionen) durchgeführt, einer gewaltfreien Kampagne, die 2005 von palästinensischen Organisationen der Zivilgesellschaft initiiert wurde, um den Staat Israel zur Einhaltung des Völkerrechts zu drängen.
Die Entscheidung des EGMR stellt einstimmig fest, dass das Urteil des Berufungsgerichts von Colmar und die Bestätigung dieser Berufung durch den Kassationsgerichtshof eine Verletzung von Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellen, der das Prinzip der Meinungsfreiheit festlegt und seine Einschränkungen auf bestimmte Fälle beschränkt.

Diese Entscheidung verneint die trügerische Assimilation einer politisch motivierten Bürgerkampagne mit jeglicher Art wirtschaftlicher Diskriminierung, eine Assimilation, die den Umfang des bürgerschaftlichen Engagements in skandalöser Weise eingeschränkt hätte.   Quelle

 Frankreich: Wegweisendes Urteil des EGMR: Boykottkampagne gegen Israel darf nicht kriminalisiert werden
11. Juni 2020

Marco Perolini, Frankreich-Rechercheur von Amnesty International, reagierte auf das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach die Verurteilungen von 11 Aktivisten in Frankreich wegen Kampagnenaktionen, die zum Boykott israelischer Produkte aufriefen, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verletzten:

"Die heutige bahnbrechende Entscheidung stellt einen bedeutenden Präzedenzfall dar, der den Missbrauch von Antidiskriminierungsgesetzen stoppen sollte, um Aktivisten ins Visier zu nehmen, die gegen von Israel gegen Palästinenser verübte Menschenrechtsverletzungen kämpfen.

"Friedliche Aktivistinnen und Aktivisten in Frankreich werden zunehmend unter Anwendung unangemessener Gesetze ins Visier genommen und kriminalisiert, nur weil sie ihre Meinung frei äußern und sich für Boykott, Ausgliederungen und Sanktionen als Mittel zur Beendigung von Menschenrechtsverletzungen gegen Palästinenser einsetzen.

Die heutige Entscheidung stellt einen bedeutenden Präzedenzfall dar, der den Missbrauch von Antidiskriminierungsgesetzen stoppen sollte, um Aktivisten ins Visier zu nehmen, die gegen Menschenrechtsverletzungen Israels gegen Palästinenser kämpfen.
Marco Perolini, Amnesty International

"Die Anerkennung durch den EGMR, dass diese Verurteilungen ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verletzen, sollte eine klare Botschaft an alle europäischen Staaten senden, dass sie die Verfolgung friedlicher Aktivisten einstellen müssen.

"Seit 2010 haben die französischen Behörden die Staatsanwälte ausdrücklich angewiesen, Antidiskriminierungsgesetze gegen BDS-Aktivisten anzuwenden, die nicht gegen Aktivisten eingesetzt werden, die sich an ähnlichen Boykottkampagnen beteiligen, die auf andere Länder abzielen. Mit dieser Entscheidung ist nun klar, dass kein Staat von der friedlichen Kritik von Aktivisten ausgenommen werden sollte".

Das Urteil im Fall Baldassi und andere gegen Frankreich spricht zugunsten von Boykott-, Desinvestitions- und Sanktionskampagnen (BDS)

Amnesty International nimmt keine Stellung zur BDS-Bewegung. Es ist Sache von Einzelpersonen und
Organisationen zu bestimmen, welche Strategien zur Förderung der Menschenrechte eingesetzt werden sollen. Wir sind der Meinung, dass es den Befürwortern von BDS erlaubt sein sollte, ihre Ansichten zu äußern und ihre Kampagnen voranzutreiben, ohne dass sie belästigt werden, mit Strafverfolgung oder Kriminalisierung gedroht wird oder andere Maßnahmen ergriffen werden, die das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzen.    (...) Quelle

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