Annexionspläne im Jordantal "Für Israel wäre das
verheerend"
Israels Regierung plant die Annexion weiter Teile des
Westjordanlands. Der Nahost-Friedensprozess wäre damit am Ende,
warnt Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn. Er fordert eine
scharfe Reaktion der EU.
Ein Interview von Markus Becker - 11.06.2020
Der Nahostkonflikt verschärft sich: Israel will sich große Teile des
Westjordanlands einverleiben - mit Rückendeckung von US-Präsident
Donald Trump. Die neue israelische Regierung unter Führung von
Ministerpräsident Benjamin Netanyahu und seines früheren Rivalen
Benny Gantz kann laut Koalitionsvertrag ab dem 1. Juli über die
Annexion entscheiden.
Es wäre ein Tabubruch: Alle früheren Regierungen Israels und der USA
hatten einen solchen Schritt ausgeschlossen, da er de facto das Ende
der Zweistaatenlösung mit einem unabhängigen Staat Palästina
bedeuten würde. Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn warnt im
Interview vor einer neuen Welle der Gewalt und vor einem massiven
Ansehensverlust Israels in der Welt.
SPIEGEL: Herr Asselborn, die israelische Regierung plant, ab dem 1.
Juli Teile des Westjordanlands zu annektieren. Sie vergleichen das
mit der Annexion der Krim durch Russland. Ist das nicht übertrieben?
Asselborn: Nein, ich sehe da überhaupt keinen Unterschied. Eine
Annexion ist eine Annexion. Sie ist eine der gröbsten Verletzungen
des Völkerrechts. Auch die Vereinten Nationen haben sich klar
positioniert: Der Sicherheitsrat hat die israelischen Siedlungen in
mehreren Resolutionen für illegal erklärt, zuletzt im Dezember 2016.
Im religiös geprägten Nahen Osten könnte man auch anmerken, dass
eine Annexion gegen das siebte der Zehn Gebote verstößt: Du sollst
nicht stehlen. Eine Annexion von Teilen des Westjordanlands wäre
genau das: Diebstahl.
SPIEGEL: Die EU hat wegen der Annexion der Krim harte
Wirtschaftssanktionen gegen Russland verhängt. Der
EU-Außenbeauftragte Josep Borrell hat kürzlich gesagt, dass die
Situation im Nahen Osten zwar eine andere sein könnte, man
internationales Recht aber nicht "selektiv aufrechterhalten" könne.
Sollte die EU also auch gegen Israel Sanktionen verhängen, falls es
zu einer Annexion kommt? >>> |
"Keine Entwurzelung der Siedler"
Reiner Bernstein - June 11, 2020
Heiko Maas wird froh sein, dass er gesund in Berlin zurück ist. Denn
bei auf seine Bitte zustande gekommenem Gespräch mit Benjamin
Netanjahu hat dieser ihm versichert, dass keine Siedler in der
Westbank „entwurzelt“ werden. Zwar ist eine Infektion mit Covid-19
ausgeblieben, aber tut dem deutschen Außenminister die politische
Ohrfeige weh? Dabei hatte er dem Verdacht entgegenwirken wollen, er
könne den Annexionsplänen etwas abgewinnen, und vorsichtshalber in
„Yad vaShem“ (Jes. 56,5: „Ich will ihnen [den Ermordeten] in Meinem
Haus und in Meinen Mauern ein Denkmal und einen Namen setzen“) eine
Abmachung zur Förderung der Gedenkstätte unterzeichnet. Nach außen
hin nahm Maas auch die Demütigung hin, von Jerusalem nicht nach
Ramallah fahren zu dürfen. Erst aus Amman konnte er mit Mohamad
Shtayye sprechen.
Außer Spesen nichts gewesen? Auch Netanjahu versagte es sich, seinem
Gast das teuerste Kabinett seit Gründung des Staates vorzustellen.
Zum Ausgleich blieb diesem nichts anderes übrig, als sich anzuhören,
die immerwährende Präsenz Israels in Judäa und Samaria entspreche
den vitalen Interessen Israels – als ob kein Friedenvertrag mit den
Palästinensern die Sicherheit gewährleisten würde. Möglicherweise
hat Maas eingesehen, dass die israelische Politik diese Option nicht
nur regelrecht verbaut hat, sondern dass das Wohnen im Lande Israel
alle anderen Gebote der Thora aufwiegt und schon die dortige Luft
weise macht.
Es bleibt also beim Gespräch unter Freunden und politisch beim
Krisenmanagement. Die Forderung an die Autonomiebehörde, die
„Friedensgespräche“ wiederaufnehmen, wird Maas selbst nicht ernst
nehmen, und Auschwitz sorgt dafür, dass Gegenmaßnahmen, vulgo
Sanktionen, ausbleiben, die ansonsten gang und gäbe sind, gegen
China, Russland, Iran, Syrien und selbst gegen Trumps Amerika.
„Auf der Klippe“?
Musste der deutsche Außenminister wissen, dass der Oberste
Gerichtshof die Rechtfertigung der Enteignung palästinensischer
Böden, wenn auch erst jetzt, verwirft? Wer im eigenen Haus hat
Zugang zu ihm? Hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
nicht gerade den französischen Aktivisten der BDS-Kampagne das Recht
auf freie Meinungsäußerung zugesprochen und das Pariser
Appellationsgericht in die Schranken gewiesen? >>> |
Deutschland darf sich nicht mehr wegducken
Alexandra Föderl-Schmid - 11. Juni 2020
Außenminister Heiko Maas hat es bei seiner kurzen Nahost-Reise
zumindest versucht, mit der ihm eigenen "sanften Diplomatie". Er hat
ausgesprochen, "dass eine Annexion nicht mit internationalem Recht
vereinbar wäre". Damit hat der SPD-Politiker das gemacht, was man
bereits bei seinem ersten Besuch in Israel 2018 erwartet hatte, als
Maas den Siedlungsbau nicht einmal angesprochen hat. Damals ließ er
sich von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu einlullen, der Maas
für seine Motivation lobte, "wegen Auschwitz in die Politik
gegangen" zu sein.
Diesmal setzte der israelische Ministerpräsident wegen der
erwarteten Kritik an seinen Annexionsplänen keinen gemeinsamen
öffentlichen Auftritt an, was die deutschen Diplomaten genauso
akzeptierten wie die Verhinderung eines Treffens mit dem
palästinensischen Ministerpräsidenten Mohammed Schtaje in Ramallah.
Der Verweis auf Corona war vorgeschoben, denn die Infiziertenzahlen
im Westjordanland sind niedriger als in Israel. So gab es nur ein
Videogespräch.
Politik Israel Maas verzichtet in Israel auf Drohungen
Niemand hat erwartet, dass nach Maas' Aufruf Israelis und
Palästinenser nach sechs Jahren plötzlich wieder verhandeln würden.
Dass seine Appelle verpufften, liegt aber auch daran, dass Maas die
Folgen einer Annexion nicht klar benennen konnte oder wollte. Ob
>>> |
Reiner
Bernstein
Wie alle Völker ...?
Israel und Palästina als Problem der
internationalen Diplomatie
Der Titel „Wie alle
Völker ...?“ geht auf eine Broschüre von Judah L. Magnes, des ersten
Rektors der Hebräischen Universität in Jerusalem, zurück. Dieser
betrachtete 1930 erstmals die Problematik im Verhältnis zwischen
Moderne und Tradition, zwischen Politik und Religion auf, die sich
seither durch die Geschichte des Staates Israel zieht. Reiner
Bernstein zeigt, dass die Idee eines säkularen Nationalstaates gegen
die von Anfang an bestehende theologische Grundausrichtung Israels
nur schwer zum Zuge kam. Er macht deutlich, dass der politische
Streit als Wesensmerkmal der Demokratie heute erschöpft ist und den
Einfluss der nationalistischen und ultrareligiösen Gruppierungen
nicht mindern kann. Und er hinterfragt, wie der Widerstand gegen das
„Natio-nalstaatsgesetz“ vom Juli 2018 die Wende zur politischen
Vernunft einleiten und internationalen Konventionen Respekt
verschaffen kann. Hiermit liegt die 2.
durchgesehene Auflage vor.
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Bernstein, Reiner - Wie alle Völker ...?
Israel und Palästina als Problem der internationalen Diplomatie
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Europäischer Gerichtshof bekräftigt
Recht auf Boykott Israels
von Ali Abunimah - 11 Juni 2020 -
Übersetzt mit DeepL
Der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Bemühungen
Israels, seine Kritiker zum Schweigen zu bringen, am Donnerstag
einen schweren Schlag versetzt, als er die strafrechtlichen
Verurteilungen gegen 11 palästinensische Menschenrechtsaktivisten in
Frankreich aufhob. Das Gericht entschied einstimmig, dass die
Verurteilungen gegen die Aktivisten wegen der Aufforderung an die
Käufer, israelische Waren zu boykottieren, gegen die in der
Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Meinungsfreiheit
verstießen.
Das Gericht
verurteilte die französische Regierung zur Zahlung von rund 8.000
Dollar Schadenersatz an jeden der Aktivisten und sprach ihnen ihre
Prozesskosten zu.
Das Urteil ist ein bedeutender Impuls für die Boykott-,
Desinvestitions- und Sanktionsbewegung, die darauf abzielt, Israel
unter Druck zu setzen, seine Verbrechen gegen Palästinenser und
seine Verstöße gegen das Völkerrecht zu beenden.
"Dieses folgenschwere Gerichtsurteil ist ein entscheidender Sieg für
die Meinungsfreiheit, für Menschenrechtsverteidiger und für die
BDS-Bewegung für palästinensische Freiheit, Gerechtigkeit und
Gleichheit", sagte Rita Ahmad im Namen des Palästinensischen
Nationalkomitees für Boykott, Desinvestition und Sanktionen (BNC).
Das Urteil wird erhebliche Auswirkungen auf die staatliche
Unterdrückung der BDS-Bewegung in ganz Europa haben, insbesondere in
Deutschland, wo "Verfechter der Rechte der Palästinenser heftigen
Einschränkungen ihrer Bürgerrechte ausgesetzt sind", fügte der BNC
hinzu.
Israel und seine Lobby haben in den letzten Jahren Regierungen auf
der ganzen Welt ermutigt, Gesetze und Politiken zu verabschieden,
die darauf abzielen, Anhänger der palästinensischen Rechte zum
Schweigen zu bringen.
Auch Amnesty International begrüßte das Urteil. - "Die heutige
bahnbrechende Entscheidung stellt einen bedeutenden Präzedenzfall
dar, der den Missbrauch von Antidiskriminierungsgesetzen stoppen
sollte, um Aktivisten ins Visier zu nehmen, die sich gegen
Menschenrechtsverletzungen einsetzen, die von Israel gegen
Palästinenser verübt werden", sagte Marco Perolini, ein Forscher der
Menschenrechtsgruppe in Frankreich.
Das Urteil fällt in eine Zeit, in der Israel Pläne zur Annexion
großer Teile des besetzten Westjordanlandes vorantreibt, zweifellos
ermutigt durch das Versagen der Europäischen Union und ihrer
Mitgliedsstaaten, sinnvolle Maßnahmen zu ergreifen, um dies zu
stoppen.
Staatliche
Anklage - (...) Nach der Aktion vom Mai 2010 beschuldigte ein
Staatsanwalt die Aktivisten, zu Diskriminierung, Hass und Gewalt
gegen eine Gruppe von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Rasse,
ethnischen Zugehörigkeit oder Religion angestiftet zu haben. Als
Beweismittel wurden in der Anklageschrift ausdrücklich ihre
Kampagnenslogans angeführt, darunter "der Kauf israelischer Produkte
legitimiert Verbrechen in Gaza". Die Supermarktkette selbst
reichte keine rechtliche Beschwerde gegen die Aktivisten ein.
Es handelte sich um eine reine Aktion der Staatsanwaltschaft, die
der Anweisung des französischen Justizministers folgte, der 2010 die
örtlichen Staatsanwälte anwies, gegen BDS-Aktivisten vorzugehen.
(...)
Geschützte Rede - In seinem Urteil vom Donnerstag bestätigte der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass "die den
Antragstellern zugeschriebenen Handlungen und Äußerungen ein Thema
von öffentlichem Interesse betrafen" und "diese Handlungen und
Äußerungen in den Bereich politischer oder militanter Äußerungen
fielen". Er fügte hinzu, dass "es in der Natur der politischen Rede
lag, kontrovers und oft virulent zu sein".
Das Urteil wirft den französischen Gerichten vor, Artikel 10 der
Europäischen Menschenrechtskonvention - die Garantie der
Meinungsfreiheit - nicht zu respektieren und keine "angemessene
Bewertung der Fakten" vorzunehmen.
Quelle |
Verurteilung der französischen Behörden:
Nach der EMRK ist der Aufruf zum Boykott israelischer Produkte durch
die Meinungsfreiheit geschützt.
Die BDS Frankreich-Kampagne, 11. Juni 2020
Pressemitteilung der BDS Frankreich-Kampagne
Die Kampagne des BDS Frankreich begrüßt das Urteil des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte (Fall Baldassi und andere gegen
Frankreich, Antrag Nr. 15271/16 und andere) vom 11. Juni 2020, das
Frankreich wegen Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung
von Aktivisten verurteilt, die zum Boykott israelischer Produkte in
Geschäften aufriefen.
Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention schützt die
Meinungsfreiheit, die unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt
werden kann. Die BDS-Aktivisten behaupteten, dass diese Bedingungen
nicht erfüllt seien und dass ihre Meinungsfreiheit von Frankreich
verletzt worden sei. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
entschied einstimmig, dass Frankreich gegen Artikel 10 verstoßen
habe.
Frankreich wird daher wegen Verstoßes gegen Artikel 10 der
Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt: Es muss innerhalb
von drei Monaten 7.380 Euro an jeden Antragsteller (materieller und
moralischer Schadenersatz) und 20.000 Euro an alle zur Erstattung
der Gerichtskosten zahlen.
Die Kampagne des BDS Frankreich stellt auch fest, dass der
Gerichtshof die Besonderheiten der Boykottaufrufe israelischer
Produkte berücksichtigt hat, die von Aktivisten, die gegen die
israelische Apartheid arbeiten, lanciert wurden. Das Urteil stellt
fest, dass "die von den Antragstellern beanstandeten Äußerungen eine
Angelegenheit von allgemeinem Interesse betrafen, nämlich die
Einhaltung des Völkerrechts durch den Staat Israel und die
Menschenrechtssituation in den besetzten palästinensischen Gebieten,
und Teil einer zeitgenössischen Debatte waren, die in Frankreich und
in der gesamten internationalen Gemeinschaft offen geführt wird"
(§78).
Diese Äußerungen fallen in den Bereich der Meinungsfreiheit in einem
demokratischen Regime und sind daher geschützt. Der Aufruf zum
Boykott der Produkte eines Apartheidregimes ist in der Tat ein Recht
für die Bewegungen, die für die Achtung des Völkerrechts mobilisiert
wurden, ein Recht, das von den friedlichen Bewegungen ausgeübt
wurde, die in Indien, den Vereinigten Staaten und Südafrika gegen
Kolonialismus und Diskriminierung kämpften.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beweist,
wie wir immer gesagt haben, dass die französischen Behörden Unrecht
hatten, als sie versuchten, eine gewaltlose und
verantwortungsbewusste Bewegung wie die unsere zu kriminalisieren,
die zwar alle Formen des Rassismus, einschließlich des
Antisemitismus, verurteilt, aber zu Boykottmaßnahmen gegen das
israelische Regime, seine Unternehmen und Institutionen aufruft,
solange dieser Staat das Völkerrecht nicht respektiert. Das Urteil
unterstreicht den falschen und unehrlichen Charakter der
Verleumdungsversuche gegen die BDS-Kampagne, mit denen diejenigen
mundtot gemacht werden sollen, die zum Handeln gegen die israelische
Apartheid aufrufen.
Infolge des Urteils des EGMR fordern wir die französischen Behörden
auf, die Rundschreiben Alliot-Marie und Mercier unverzüglich
aufzuheben, um die Legalität und Legitimität unserer gewaltlosen
Handlungsweise anzuerkennen und in einen Dialog mit uns einzutreten,
um gemeinsam dazu beizutragen, Druck auf den Staat Israel auszuüben,
um die Einhaltung des Völkerrechts zu gewährleisten.
Wir laden französische Unternehmen ein, aus Israel zu desinvestieren,
und französische Institutionen, jegliche Zusammenarbeit mit
israelischen öffentlichen Institutionen einzustellen.
Wir sind entschlossen, weiterhin israelische Produkte und
internationale Unternehmen zu boykottieren, die sich an der
israelischen Apartheid mitschuldig machen. Wir rufen auch zu einem
Boykott mitschuldiger israelischer Universitäten und Institutionen
sowie kultureller und sportlicher Veranstaltungen auf, die die
israelische Apartheid fördern.
Israel, ein Apartheid-Land, kann nicht auf unbestimmte Zeit
verhindern, dass Gerechtigkeit und Freiheit für das palästinensische
Volk triumphieren!
Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger guten Willens und alle
Bewegungen, die sich für die Achtung der Menschenrechte und der
internationalen Legalität einsetzen, ein, sich der BDS-Kampagne
anzuschließen. Unsere Mobilisierung ist legitimer und
unverzichtbarer denn je in einer Zeit, in der die israelischen
Behörden völkerrechtswidrig planen, einen Teil des Westjordanlandes
zu annektieren und damit die Enteignung der einheimischen
palästinensischen Bevölkerung fortzusetzen, die durch den Trump-Plan
gebilligt wurde. BDS für Gerechtigkeit, Würde und
Gleichheit!
Www.bdsfrance.org campagnebdsfrance@yahoo.fr
|
Endlich
fangen Gerichte an den gesunden Menschenverstand zu gebrauchen.
Abi Melzer - 11. 7. 2020
Auch das
Verwaltungsgericht in München hat angedeutet, dass es den
Stadtratbeschluß in Sachen BDS aufheben will und wenn das passiert,
dann ist auch der absurde Beschluss des Bundestages ad absurdum
gebracht.
In diesem Zusammenhang hoffe ich, dass manch deutsche und jüdische
Journalisten und Intellektuelle, wie auch dümmliche Politiker wie
Graf Lamsdorff endlich kapieren, dass die Palästinenser nicht selbst
schuld sind an ihrem Unglück. Schuld sind die Juden und die
Deutschen und wenn die Palästinenser zu schwach sind sich gegen
Landraub zu verteidigen, dann ist es eine Schande zu behaupten, sie
seien selbst schuld, dass man ihnen ihr Land geraubt hat und es
immer noch weiter tut und die Welt zuschaut und schweigt.
Mich erinnert das an die Verfolgung und Vernichtung der Juden, als
die Welt zugeschaut hat und schweig. Kann es sein, dass auch damals
die Juden selbst schuld waren, dass man sie vergast und verbrannt
hat? (...)
Diskutieren ist in einem solchen Fall sinnlos und zwecklos und
insofern hat Abbas auch vollkommen recht, wenn er mit den
rassistischen und kolonialistischen Israelis nicht reden will.
Worüber soll er mit jemanden reden, der fest entschlossen ist ihn zu
vertreiben und zu vernichten?
Besonders zornig bin ich, wenn ich von deutschen Politikern höre,
dass die Palästinenser keine Chance verpassen, um eine Chance zu
verpassen. In Wirklichkeit sind es die Israelis, die keine Chance
verpassen, um eine Chance zu verpassen. Am Ende werden sie die
Verlierer sein. |
Sieg für
Meinungsfreiheit: Boykottaufruf als Bürgerrecht anerkannt
11. 6. 2020 - Übersetzt mit DeepL
Der französisch-palästinensische Solidaritätsverein (AFPS) begrüßt
das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)
vom 11. Juni: Im Fall von elf Aktivisten, die von der französischen
Justiz wegen ihrer Boykottaufrufe verurteilt wurden, hat der EGMR
Frankreich verurteilt.
Es wird somit anerkannt, dass der Boykottaufruf ein Bürgerrecht ist,
solange dieser Aufruf durch Kritik an einem Staat und seiner Politik
motiviert ist. Und der Staat Israel, der täglich gegen das
Völkerrecht und die Menschenrechte verstößt, bildet da keine
Ausnahme.
Das Urteil des EGMR hat denjenigen Organisationen in Frankreich, die
als Sprachrohr der israelischen Politik fungieren, indem sie die
Meinungsfreiheit und das Recht auf bürgerliches Handeln angreifen,
und all jenen auf höchster Ebene der französischen Regierung, die
behaupteten, der Boykottaufruf sei in Frankreich verboten, einen
schweren Schlag versetzt.
Als aktiver Teilnehmer an der internationalen Boykott-,
Entflechtungs- und Sanktionskampagne (BDS), einer gewaltfreien
Kampagne, die 2005 von 170 palästinensischen Organisationen der
Zivilgesellschaft initiiert wurde, führt die AFPS mit ihren Partnern
seit vielen Jahren Initiativen in diesem Bereich an. Diese
Initiativen basieren auf Prinzipien, die stets durch Kritik an der
Politik Israels motiviert sind. Die AFPS beabsichtigt, ihre Aktionen
fortzusetzen und zu intensivieren und dabei ihren Prinzipien treu zu
bleiben.
Nun, da der EGMR gegen sie entschieden hat, hat Frankreich
Verpflichtungen. Über die Reparationen hinaus, die es den zu Unrecht
verurteilten Aktivisten schuldet, muss Frankreich bekannt geben,
dass die skandalösen Alliot-Marie- und Mercier-Rundschreiben
definitiv und eindeutig obsolet sind, und es muss feierlich
erklären, dass es das Bürgerrecht respektieren wird, zum Boykott des
Staates Israel und der israelischen Politik aufzurufen, wie es für
jeden anderen Staat gilt.
AFPS-Präsident Bertrand Heilbronn bemerkte : Dies ist ein
gerechter Sieg für die Meinungs- und Handlungsfreiheit der Bürger.
Wir rufen unsere Mitbürger auf, sich in größerer Zahl
zusammenzuschließen, um für die Rechte des palästinensischen Volkes
und für die universellen Werte der Freiheit, Gleichheit und Würde,
die dieser Kampf repräsentiert, zu kämpfen. Die BDS-Kampagne ist
Teil dieses Kampfes, und wir werden ihn so lange weiterführen, wie
Israel sich weigert, das Völkerrecht und die Menschenrechte
einzuhalten.
In einer Zeit, in der sich der Staat Israel darauf vorbereitet, mit
seinem Plan, einen großen Teil des Westjordanlandes zu annektieren,
eine weitere völkerrechtswidrige Linie zu überschreiten, bringt das
zivilgesellschaftliche Handeln auch die Forderung mit sich, dass
sich die Staaten endlich auf den Weg der Sanktionen begeben - eine
Voraussetzung für eine Zukunft auf der Grundlage des Völkerrechts
und des Respekts. Der AFPS-Vorstand, 11. Juni 2020
Drei der angeklagten Aktivisten |
Hintergrund-Informationen - In diesem französischen Fall wurden
11 Aktivisten angeklagt, die in den Jahren 2009 und 2010
Boykottaufrufe für israelische Produkte in einem elsässischen
Supermarkt durchgeführt hatten, um gegen die israelische Politik und
insbesondere gegen die von Israel an der palästinensischen
Bevölkerung von Gaza begangenen Verbrechen zu protestieren. Die
Aktivisten wurden zunächst 2011 vom Gericht in Mulhouse
freigesprochen, dann aber 2013 vom Berufungsgericht in Colmar
verurteilt. Das Kassationsgericht bestätigte dieses Urteil im
Oktober 2015. Im März 2016 legten die Aktivisten beim EGMR Berufung
ein.
Die Aktionen dieser Aktivisten wurden, wie Hunderte von anderen, im
Rahmen der internationalen BDS-Kampagne (Boykott, Desinvestition und
Sanktionen) durchgeführt, einer gewaltfreien Kampagne, die 2005 von
palästinensischen Organisationen der Zivilgesellschaft initiiert
wurde, um den Staat Israel zur Einhaltung des Völkerrechts zu
drängen.
Die Entscheidung des EGMR stellt einstimmig fest, dass das Urteil
des Berufungsgerichts von Colmar und die Bestätigung dieser Berufung
durch den Kassationsgerichtshof eine Verletzung von Artikel 10 der
Europäischen Menschenrechtskonvention darstellen, der das Prinzip
der Meinungsfreiheit festlegt und seine Einschränkungen auf
bestimmte Fälle beschränkt.
Diese Entscheidung verneint die trügerische Assimilation einer
politisch motivierten Bürgerkampagne mit jeglicher Art
wirtschaftlicher Diskriminierung, eine Assimilation, die den Umfang
des bürgerschaftlichen Engagements in skandalöser Weise
eingeschränkt hätte.
Quelle |
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Frankreich:
Wegweisendes Urteil des EGMR: Boykottkampagne gegen Israel darf
nicht kriminalisiert werden
11. Juni 2020
Marco Perolini,
Frankreich-Rechercheur von Amnesty International, reagierte auf das
heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte,
wonach die Verurteilungen von 11 Aktivisten in Frankreich wegen
Kampagnenaktionen, die zum Boykott israelischer Produkte aufriefen,
ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verletzten:
"Die heutige bahnbrechende Entscheidung stellt einen bedeutenden
Präzedenzfall dar, der den Missbrauch von
Antidiskriminierungsgesetzen stoppen sollte, um Aktivisten ins
Visier zu nehmen, die gegen von Israel gegen Palästinenser verübte
Menschenrechtsverletzungen kämpfen.
"Friedliche Aktivistinnen und Aktivisten in Frankreich werden
zunehmend unter Anwendung unangemessener Gesetze ins Visier genommen
und kriminalisiert, nur weil sie ihre Meinung frei äußern und sich
für Boykott, Ausgliederungen und Sanktionen als Mittel zur
Beendigung von Menschenrechtsverletzungen gegen Palästinenser
einsetzen.
Die heutige Entscheidung stellt einen bedeutenden Präzedenzfall dar,
der den Missbrauch von Antidiskriminierungsgesetzen stoppen sollte,
um Aktivisten ins Visier zu nehmen, die gegen
Menschenrechtsverletzungen Israels gegen Palästinenser kämpfen.
Marco Perolini, Amnesty International
"Die Anerkennung durch den EGMR, dass diese Verurteilungen ihr Recht
auf freie Meinungsäußerung verletzen, sollte eine klare Botschaft an
alle europäischen Staaten senden, dass sie die Verfolgung
friedlicher Aktivisten einstellen müssen.
"Seit 2010 haben die französischen Behörden die Staatsanwälte
ausdrücklich angewiesen, Antidiskriminierungsgesetze gegen
BDS-Aktivisten anzuwenden, die nicht gegen Aktivisten eingesetzt
werden, die sich an ähnlichen Boykottkampagnen beteiligen, die auf
andere Länder abzielen. Mit dieser Entscheidung ist nun klar, dass
kein Staat von der friedlichen Kritik von Aktivisten ausgenommen
werden sollte".
Das Urteil im Fall Baldassi und andere gegen Frankreich spricht
zugunsten von Boykott-, Desinvestitions- und Sanktionskampagnen
(BDS)
Amnesty International nimmt keine Stellung zur BDS-Bewegung. Es ist
Sache von Einzelpersonen und
Organisationen zu bestimmen, welche Strategien zur Förderung der
Menschenrechte eingesetzt werden sollen. Wir sind der Meinung, dass
es den Befürwortern von BDS erlaubt sein sollte, ihre Ansichten zu
äußern und ihre Kampagnen voranzutreiben, ohne dass sie belästigt
werden, mit Strafverfolgung oder Kriminalisierung gedroht wird oder
andere Maßnahmen ergriffen werden, die das Recht auf freie
Meinungsäußerung verletzen. (...)
Quelle |
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