Gewaltdrohungen gegen Bremer
Friedensaktivisten
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Die
Bremer Friedensaktivisten, die jeden
Samstag vor dem Bremer Dom gegen
Israels Politik gegenüber den
Palästinensern und für einen
gerechten Frieden in Palästina
demonstrieren, werden zunehmend mit
Antisemitismus-Vorwürfen bedacht.
Das ist fast schon normal, daran hat
man sich gewöhnt. Vorneweg ist daran
natürlich die
Deutsch-Israelische-Gesellschaft (DIG)
beteiligt, aber auch die Grünen sind
dabei, die jetzt eine Anfrage zum
Antisemitismus im Bremer Parlament
(Bürgerschaft) vorbereiten, die sich
natürlich gegen die
Friedensaktivisten richtet.
Benjamin Weinthal hatte Bremen ja
als „Hochburg des Antisemitismus“
bezeichnet. Bei den Grünen gibt es
eine enge personelle Verbindung,
denn der Vorsitzende der DIG, Dr.
Hermann Kuhn, sitzt auch für die
Grünen in der Bürgerschaft.
Neben
den Antisemitismus-Vorwürfen gibt es
jetzt auch Gewaltandrohungen.
Das Bremer Friedensforum, von dem
einige Mitglieder an der
Samstagsmahnwache teilnehmen,
erhielt jetzt eine Postkarte mit
entsprechenden Drohungen, dass man
gewaltsam gegen die Demonstranten
vorgehen wolle. Unterschrieben war
das Schreiben mit: Zionistische
Antifa.
Am letzten Samstag kam ein älterer
Herr zu der Mahnwache, der sich als
Mitglied der Jüdischen Gemeinde
vorstellte (der Name ist bekannt)
und ganz offensichtlich aus Russland
stammte. Er sagte wörtlich zu einer
Teilnehmerin: „In zwei Wochen (also
am 28. Mai) kommen wir hierher und
da könnt Ihr was erleben!“ Die
Teilnehmer der Mahnwache deuten das
als eindeutige Drohung mit Gewalt.
Arn Strohmeyer, der der
Mahnwachengruppe angehört, hat
darauf hin Folgendes Flugblatt
verfasst:
Proteste und Demonstrationen gegen
Israels Politik sind nicht
antisemitisch!
Jeden
Samstag demonstrieren wir mit einer
Mahnwache vor dem Bremer Dom gegen
die Politik Israels gegenüber den
Palästinensern und setzen uns für
einen gerechten Frieden zwischen
beiden Völkern ein. Zunehmend kommt
aber von politischen Gruppen – etwa
der
Deutsch-Israelischen-Gesellschaft,
von den Grünen, aber auch von der
Jüdischen Gemeinde – der Vorwurf des
Antisemitismus. Auch Gewalt ist uns
von anonymer Seite jetzt angedroht
worden. Wir wehren uns mit aller
Schärfe gegen diese Unterstellung
des Antisemitismus!
Im von Israel besetzten
Westjordanland leben 2,4 Millionen
Palästinenser ohne alle bürgerlichen
und politischen Rechte. Sie sind der
vollkommenen der Willkür der
israelischen Besatzer und der dort
lebenden jüdischen Siedler
ausgesetzt. Ihr Land wird enteignet;
Häuser, Felder, Olivenhaine und
Brunnen werden zerstört; bei ständig
stattfindenden Razzien werden
Menschen – auch Kinder – verhaftet
und zum Teil Jahre lang in Haft
gehalten. Der Gazastreifen ist seit
2007 durch Israels Blockade völlig
von der Außenwelt abgeschnitten.
Durch die Zerstörungen, die die
israelische Armee in den Kriegen
2008/2009 und 2014 angerichtet hat,
sind die Menschen dort in extremes
Elend gestoßen worden. Die Israelis
lassen so gut wie keine Importe mit
Material für den Wiederaufbau zu.
Eine solche Politik verstößt in so
gut wie jeder Hinsicht gegen das
geltende Völkerrecht und die
Allgemeine Charta der
Menschenrechte. Wer eine solche
inhumane Politik kritisiert und
gegen sie demonstriert, steht auf
der Seite des Rechts und ist kein
Antisemit! Wer aber einer solchen
Kritik Antisemitismus unterstellt,
hat nichts anderes im Sinn, als jede
öffentliche Diskussion über Israels
Politik zu unterdrücken.
Der Völkerrechtler Norman Paech
schreibt: „Die Fakten sind nicht
bestreitbar und werden auch von den
Kritikern großenteils nicht
bestritten. Sie werden nicht
irgendwelchen dubiosen Quellen
entnommen, sondern stehen fast
täglich in der gängigen Presse, auch
in Israel. Ob es sich um die
Siedlungspolitik, die Vertreibungen
in Ost-Jerusalem, die Zustände in
der Westbank oder im Gazastreifen,
die völkerrechtlichen Grundlagen
oder die verbalen Ausfälle von
israelischen Prominenten handelt.
Die Erwähnung der Fakten ist an sich
nicht antisemitisch. Sie stellt auch
das Existenzrecht Israels nicht in
Frage. Gegen die Beweiskraft der
Fakten gibt es kein rationales
Argument. Sie erzeugt aber ein
Gefühl der argumentativen Ohnmacht,
der man nur durch den
Antisemitismus-Vorwurf zu entkommen
glaubt.“
Wer ständig den
Antisemitismus-Vorwurf im Munde
führt, stellt Menschen, die für die
Geltung des Völkerrechts und der
Menschenrechte für ein ganzes Volk
eintreten, mit NS-Schergen und
Nazi-Mördern auf eine Stufe. Das ist
nicht nur eine politische Torheit,
sondern es ist eine schlimme
Beleidigung für die Millionen
Opfer des NS-Terrors! |
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Die
Stadt Oldenburg sagt eine
Veranstaltung mit dem Israeli
Ronnie Barkan ab - Dagegen gab
es Proteste.
Beispielhaft für andere sei ein
Brief von Prof. Rolf Verleger an
Hans-Dieter Remmers - Fachdienst
Kulturbüro veröffentlicht "
Sehr geehrter Herr Remmers, sehr
geehrte Damen und Herren, ich
schreibe Ihnen, um Sie zu
bitten, Ihre Entscheidung zu
revidieren: Lassen Sie bitte die
Veranstaltung mit Herrn Barkan
wie ursprünglich vereinbart
stattfinden.
Dies schreibe ich Ihnen als
jüdischer Deutscher. Ich bin
1951 geboren, als Sohn zweier
Überlebender der Vernichtung des
Judentums in Deutschland und
Europa. Meinem Vater war die
Auschwitznummer eingebrannt,
seine Frau und seine drei Kinder
hatten Auschwitz nicht überlebt.
Meine Mutter war mit ihren
Eltern aus Berlin nach Estland
deportiert worden; sie kam
allein zurück. 1948 heirateten
meine Eltern und begründeten
eine neue Familie. Zahlreiche
meiner Verwandten,
väterlicherseits und
mütterlicherseits, waren
umgebracht worden.
Kann die Tatsache, dass wir
europäischen Juden Opfer eines
großen Unrechts wurden, nun
Juden in Israel berechtigen,
Anderen Unrecht zu tun? Immer
mehr Juden stellen sich diese
Frage und beantworten sie mit
"nein". Viele der in Deutschland
lebenden Juden (dank der
Einwanderung aus der
Ex-Sowjetunion und dank der
Zuwanderung junger Israelis nach
Berlin nun ca. 200.000, davon
ca. 100.000 in jüdischen
Gemeinden organisiert) und
insbesondere unsere Repräsentanz
(im "Zentralrat") sind der
Meinung, dass diese Diskussion
intern im Judentum zu führen
sei. Aber viele andere sind wie
ich dezidiert der Meinung, dass
weil die Sache in Israel so
schief läuft, das Judentum als
Ganzes dadurch auf Abwege gerät,
in ein gefährliches Fahrwasser
von Nationalismus und
Fanatismus.
Das Mittel, das die
Zivilgesellschaft hat, um sich
gegen Unrecht zu wehren, ist es,
gewaltlos und massenhaft
Aktionen zu initiieren, die den
Machthabern tatsächlich oder
auch nur symbolisch schaden. Das
klassische Mittel dazu ist
Boykott, wie von Gandhi, Martin
Luther King, und Nelson Mandela
vorgelebt. Dies hat nichts mit
Antisemitismus zu tun.
Entgegen dem von Unterstützern
der israelischen Unrechtspolitik
gepflegten Gerücht entsteht
Antisemitismus nicht dadurch,
dass öffentlich Israel
kritisiert wird, sondern genau
deswegen, weil Israel von
unseren Politikern öffentlich
nicht kritisiert wird: Bei
Gelegenheiten wie dieser kann
die Bevölkerung zu der Meinung
kommen, dass für unsere
offizielle Politik
Menschenrechte teilbar seien:
Sie gelten überall, nur nicht
wenn sie von Juden verletzt
werden. Das kann doch wohl nicht
wahr sein für meine jüdische
Tradition, die sich stets als
Leuchtfeuer der Moral ansah. Ich
bin darüber entsetzt, und daher
wäre ich Ihnen sehr dankbar,
wenn Sie Ihre Entscheidung
revidieren.
Es gibt Vorbilder: Der Tübinger
OB Boris Palmer (Die Grünen)
wurde 2009 von dem auf
Antisemitismusvorwürfe
spezialisierten Journalisten
Benjamin Weinthal und seinem
Gesinnungsfreund Henryk Broder
angegriffen, weil er das
Bundesverdienstkreuz an die
jetzt in Tübingen lebende
israelische
Menschenrechtsanwältin Felicia
Langer verliehen hatte. Palmer
stand das durch und sagte Broder
auch deutlich seine Meinung
dazu.
Der Jenaer OB Albrecht Schröter
(SPD) wurde von Weinthal bereits
mehrfach angegriffen, weil OB
Schröter (wie ich) die Aktion
"Obsttüte" von pax christi
unterstützt, in der - gemäß
jetzt geltenden EU-Richtlinien -
eine eindeutige Auszeichnung von
Produkten aus den
Siedlungsgebieten angemahnt
wurde. OB Schröter stand das
durch und befördert jetzt
Städtepartnerschaften zwischen
Deutschland, Palästina und
Israel.
Im letzten Jahr sagte der
damalige Neusser OB Herbert Napp
(CDU) eine Veranstaltungsreihe
der Neußer VHS zum
Nahostkonflikt wegen angeblicher
Einseitigkeit ab. Diese
Entscheidung wurde vom
Kulturausschuss der Stadt Neuss
wieder außer Kraft gesetzt, so
konnte u.a. ich dort meinen
geplanten Vortrag halten.
Dieses Jahr wollte die
Bayreuther OBin Brigitte
Merk-Erbe (Freie Wähler,
unterstützt von SPD und Grünen)
ihre ursprüngliche Entscheidung
revidieren und der
Friedensorganisation Code Pink
nicht den Wilhelmine-Preis der
Stadt Bayreuth verleihen, wegen
deren Kritik an Israels Kriegs-
und Gewaltpolitik. Diese
Revision wurde dann wiederum vom
Stadtrat Bayreuth rückgängig
gemacht: Code Pink bekamen den
Preis.
Näher an Oldenburg: Auf Druck
des erwähnten Herrn Weinthal
sagte das Bremer Bürgerhaus
Weserterrassen im Januar 2016
eine Buchvorstellung des
menschenrechtlich orientierten
Journalisten Arn Strohmeyer ab.
Auch diese Entscheidung wurde
revidiert: Strohmeyer stellte
sein Buch "Antisemitismus -
Philosemitismus und der
Palästina-Konflikt. Hitlers
langer verhängnisvoller
Schatten" am 7.4. mit einem
Vortrag in den Weserterrassen
vor.
Es würde mich sehr freuen, wenn
auch Sie entsprechend für
Menschenrechte, für
Meinungsfreiheit, für die
Unterdrückten und gegen die
Unterdrücker entscheiden würden.
Sie würden, wie oben gesagt, dem
Judentum damit einen Dienst
erweisen. Es gab und gibt ein
Judentum jenseits des
Nationalismus.
Mit freundlichen Grüßen Prof.
Dr. Rolf Verleger
Mitglied im Zentralrat der Juden
in Deutschland 2006-2009
Petition
- Sie richtet sich an City of
Oldenburg, Hans-Dieter Remmers
und an 2 mehr - CITY OF
OLDENBURG: Let human rights and
BDS activist speak! Enable
public debate! >>>
In diesem und anderen
Zusammenhängen von Bedeutung -
Wichtigsten Passagen - Das
Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE)
zur Versammlungsfreiheit.
"Das Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit ist ein
Kommunikationsgrundrecht, es ist
die Freiheit zur kollektiven
Meinungskundgabe. Für das
Bundesverfassungsgericht gehört
die Meinungsfreiheit seit langem
zu den unentbehrlichen und
grundlegenden Funktionselementen
eines demokratischen
Gemeinwesens. „Sie gilt als
unmittelbarster Ausdruck der
menschlichen Persönlichkeit und
als eines der vornehmsten
Menschenrechte überhaupt,
welches für eine freiheitliche
demokratische Staatsordnung
konstituierend ist; denn sie
erst ermöglicht die ständige
geistige Auseinandersetzung und
den Kampf der Meinungen als
Lebenselement dieser Staatsform.
Wird die Versammlungsfreiheit
als Freiheit zur kollektiven
Meinungskundgabe verstanden,
kann für sie nichts
grundsätzlich anderes gelten." (BVerfGE
69, 315 Brokdorf)
Die Versammlungsfreiheit ist -
als Freiheit zur kollektiven
Meinungskundgabe - demnach
genauso wie die
Meinungsfreiheit eines der
vornehmsten Menschenrechte.
Das Bundesverfassungsgericht
zitiert in seinem
Brokdorf-Beschluss die
juristische Literatur. Dort
heißt es prägnant und wörtlich:
„Versammlungen bieten die
Möglichkeit zur öffentlichen
Einflussnahme auf den
politischen Prozess, zur
Entwicklung pluralistischer
Initiativen und Alternativen
oder auch zu Kritik und Protest;
sie enthalten ein Stück
ursprünglich-ungebändigter
unmittelbarer Demokratie, das
geeignet ist, den politischen
Betrieb vor Erstarrung in
geschäftiger Routine zu
bewahren.
Das Differenzierungsgebot
verpflichtet die Polizei, ihre
polizeilichen Maßnahmen nur
gegen „Störer" zu richten. Das
Bundesverfassungsgericht
begründet diese Entscheidung:
„Würde unfriedliches Verhalten
Einzelner für die gesamte
Veranstaltung und nicht nur für
die Täter zum Fortfall des
Grundrechtsschutzes führen,
hätten diese es in der Hand,
Demonstrationen
„umzufunktionieren" und entgegen
dem Willen der anderen
Teilnehmer rechtswidrig werden
zu lassen; praktisch könnte dann
jede Großdemonstration verboten
werden, da sich nahezu immer
„Erkenntnisse" über unfriedliche
Absichten eines Teiles der
Teilnehmer beibringen lassen".
Das Kooperationsprinzip
verpflichtet die Behörden „nach
dem Vorbild friedlich
verlaufender Großdemonstrationen
versammlungsfreundlich zu
verfahren". Das
Bundesverfassungsgericht
formuliert sogar den Satz: „Je
mehr die Veranstalter ihrerseits
zu einseitigen
vertrauensbildenden Maßnahmen
oder zu einer
demonstrationsfreundlichen
Kooperation bereit sind, desto
höher rückt die Schwelle für
behördliches Eingreifen wegen
Gefährdung der öffentlichen
Sicherheit."
"Die höchstrichterliche
Rechtsprechung stellt folgende
Anforderungen an
Gefahrenprognosen: „Zum
Zeitpunkt des Erlasses der
Verfügung müssen erkennbare
Umstände dafür vorliegen, aus
denen sich die unmittelbare
Gefährdung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung ergibt.
Als Grundlage der
Gefahrenprognose sind konkrete
und nochvollziehbare
tatsächliche Anhaltspunkte
erforderlich." (BVerfG, Beschl.
v. 19.12.2007)
Das Verwaltungsgericht
formulierte deshalb zutreffend:
„Insgesamt scheint die
Gefahrenprognose der
Antragsgegnerin (Innenbehörde)
allein auf der - nicht
ausgesprochenen - Vermutung zu
gründen, die Teilnehmer der vom
Antragsteller (Anmelder)
geplanten Versammlung könnten
durch Gewaltbereite
gewissermaßen „als Schutzschild"
missbraucht werden. Bloße
Verdachtsmomente oder
Vermutungen ohne hinreichende
konkrete Tatsachengrundlage
reichen jedoch für die
Gefahrenprognose im Rahmen des §
15 Abs. 1 VersG nicht aus.
Insbesondere lässt sich diese
Gefahrenprognose nicht aus den
von der Antragsgegnerin zur Akte
gereichten Internetäußerungen
der gewaltbereiten Szene
belegen. (...) Das durch
gewaltbereite Demonstranten
drohende Gefahrenpotential ist
der von dem Antragsteller
geplanten Versammlung vorliegend
nicht zurechenbar." Quelle
Ekkehart Drost
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Deutschland unterstützt die
Besatzung Palästinas – Im Gespräch
mit Nirit Sommerfeld
-
Julius Jamal - Seit fast 50 Jahren
besetzt Israel das Westjordanland
und entrechtet die dort lebenden
Palästinenserinnen und
Palästinenser. Protest regt sich
dagegen meist nur, wenn es zu Krieg
kommt. Dies will das neugegründete
„Bündnis zur Beendigung der
israelischen Besatzung“ ändern, wir
haben mit Nirit Sommerfeld,
Vorstandsmitglied des Bündnisses,
über die Besatzung, ihre Folgen und
Deutschlands Verantwortung
gesprochen.
Die Freiheitsliebe: Vor wenigen
Wochen wurde das Bündnis zur
Beendigung der israelischen
Besatzung gegründet. Warum habt ihr
das Bündnis gegründet?
Nirit Sommerfeld: Wir sind der
Meinung, dass es Zeit wird, sich in
Deutschland dafür einzusetzen, dass
die bald 50-jährige israelische
Besatzung beendet wird. Wir Deutsche
tragen eine Mitverantwortung für das
Schicksal der Palästinenser – sie
sind die Folgeopfer des Holocaust.
Wir tragen aber auch Verantwortung
gegenüber Israel: Wenn wir mit
Israel als Partner auf Augenhöhe
weiter existieren wollen, dürfen wir
nicht mehr mit zweierlei Maß messen,
wenn es um Menschen- und Völkerrecht
geht. In dem Bündnis haben sich in
Deutschland lebende Menschen,
teilweise mit jüdisch/israelischem
und palästinensischem Hintergrund,
zusammen getan, denen das Wohl der
Menschen dort am Herzen liegt und
die die politische Notwendigkeit für
einen Wandel erkannt haben. >>> |
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